Artenschutz

Artenschutz bezeichnet den Erhalt und die Pflege wild lebender Arten durch den Menschen und dient dem Fortbestand der biologischen Vielfalt. Dazu gehören der direkte Schutz von Pflanzen und Tieren, aber auch der Schutz ihrer Lebensräume.

Wasserfrosch

In Österreich gibt es eine Vielzahl geschützter Arten. Der gesetzliche Artenschutz ist Ländersache. Die Wiener Naturschutzverordnung gibt Auskunft über den Schutz wild wachsender Pflanzen- und frei lebender Tierarten und deren Lebensräume in Wien. Welche Arten in Österreich geschützt sind, erfahren Sie im Österreichischen Artenschutz-Informationssystem.

Einige geschützte Arten kommen auch in unseren Parks und Gärten vor. Biologisches Gärtnern trägt aktiv zum Schutz dieser Lebewesen bei. Dazu gehören zum Beispiel Amphibien und Reptilien, einige Schmetterlinge, Vögel oder Säugetiere, wie die Fledermäuse.

Auch auf Reisen ist der Artenschutz zu beachten! Lassen Sie Reisesouvenirs wie Pflanzen und lebende Tiere, aber auch deren Produkte im Herkunftsland - die Einfuhr ist in den meisten Fällen gesetzlich verboten!

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