Gesetzliche Bestimmungen
Durch eine mögliche Übertragung gentechnisch veränderter Pflanzen durch Wind oder Insekten auf Bio-Pflanzen wurde ein Grenzwert für Bio-Lebensmittel festgelegt. Dies bedeutet entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, dass sie maximale Rückstandsgrenzwerte von 0,9 % bzw. bei BIO AUSTRIA-Ware 0,1 % nicht überschreiten dürfen.
Die Gentechnologie ist mit vielen Unsicherheiten verbunden
Einerseits sind die Folgen für die Gesundheit nicht vorhersehbar, andererseits ist bei der Freisetzung von GVO’s immer noch unklar, wie diese sich langfristig auf die Umwelt auswirken. Es besteht die Gefahr, dass sich die GV-Pflanzen unkontrolliert vermehren, Resistenzen ausbilden, sich mit Wildarten oder anderen Kulturpflanzen kreuzen und andere Arten verdrängen.
Die Argumente der Gentechnik-Konzerne, GV-Lebensmittel seien sicher, billiger und hätten eine bessere Qualität als „normale“ Lebensmittel, wurden bisher nicht bestätigt. Für die europäische Landwirtschaft konnten noch keine Beweise für ökonomische und ökologische Vorteile durch Gentechnik erbracht werden. Die Gentechnologie ist mit so vielen Unsicherheiten verbunden, dass auch kaum eine Versicherung das Risiko einer transgenen Verunreinigung und die damit verbundenen möglichen Schäden übernehmen möchte.
Weiterführende Links:
Umweltbundesamt
ARGE Gentechnikfrei