
Die Richtlinien der EU-Öko-Verordnung 834/2007 gelten in allen Ländern der EU und müssen von allen Bio-Erzeugern und Bio-Verarbeitern eingehalten werden.
Auch Importe aus Nicht-EU-Staaten müssen diese Vorschriften erfüllen und werden dementsprechend kontrolliert. Außerdem gibt es sieben sogenannte „Drittstaaten“ (Argentinien, Australien, Neuseeland, Tschechische Republik, Ungarn, Israel und die Schweiz). Anerkannte "Drittstaaten" sind den EU-Ländern gleichgesetzt, da ihre Bio-Richtlinien jenen der EU entsprechen.
Ein wichtiges Argument für die Bevorzugung von Bio-Importprodukten gegenüber konventionell hergestellter Ware ist, dass ein großer Teil der Bio-Exoten auch unter fairen Arbeitsbedingungen hergestellt wird und die bäuerlichen Familien gerechte Löhne für ihre Arbeit bekommen. Sie können somit mit Ihrer Lebensmittelwahl einen positiven Beitrag für Mensch und Umwelt im entsprechenden Produktionsland leisten.
Weitere Informationen zu Fairtrade-Produkten finden Sie bei www.fairtrade.at.