Für die Auszeichnung mit dem Gütezeichen „biologisch gärtnern“ gelten die hier genannten Kriterien für die Bewertung von Düngern und Substraten. Die Kriterien orientieren sich sich an den Bestimmungen der EU-Verordnung für die Biologische Landwirtschaft (vor allem am Anhang I der VO (EG) 889/2008, bearbeitet und ergänzt durch das Team von „biologisch gärtnern“