Bei den Beratungsgesprächen ist den Energieberater*innen von DIE UMWELTBERATUNG aufgefallen, dass viele Menschen nicht wissen, was der Stromkostenzuschuss ist. Wie der Stromkostenzuschuss funktioniert und warum Elektroheizgeräte trotz Unterstützung keine Lösung zum dauerhaften Heizen sind, zeigt DIE UMWELTBERATUNG im Faktencheck auf der Website www.umweltberatung.at/stromkostenzuschuss.
Die Stromkostenbremse wurde in Österreich eingerichtet, um Privathaushalte vor allzu hohen Stromrechnungen zu bewahren. Allen Haushalten mit eigenem Stromzähler wird seit 1.12.2022 ein Stromkostenzuschuss gewährt. Trotzdem ist es wichtig, mit dem Strom sorgsam umzugehen. „Auch wenn die Kosten vorläufig durch den Zuschuss abgefedert werden, ist Stromsparen angesagt. Denn das senkt die Treibhausgas-Emissionen und die Stromimporte. Im Jahr 2022 mussten laut Statista im Vergleich zum Vorjahr ca. 8 Prozent mehr Strom importiert werden“, erklärt Energieberater Ewald Gärber von DIE UMWELTBERATUNG. Weiters gibt der Umweltberater zu bedenken, dass der Stromkostenzuschuss zeitlich limitiert ist: „Der Stromkostenzuschuss ist derzeit bis Ende 2024 vorgesehen, das heißt ab 2025 muss voraussichtlich alles selbst bezahlt werden. Also ist es auch fürs Geldbörsl wichtig, am Stromsparen dran zu bleiben.“
So funktioniert die Stromkostenbremse
Durch die Stromkostenbremse wird ein Stromkostenzuschuss automatisch von der Stromrechnung abgezogen. Der Zuschuss muss nicht beantragt werden und er ist unabhängig vom Einkommen.
Jeder Haushalt mit einem Stromliefervertrag bekommt ein Grundkontingent, also einen Zuschuss bis zu einer Grenze von 2.900 kWh Strom. Diese 2.900 kWh sind der durchschnittliche Verbrauch eines 3-Personen-Haushaltes. Es sind nur 10 Cent Energiekosten pro Kilowattstunde selbst zu bezahlen, den Rest bezahlt der Staat.
Zusätzlich zu den Energiekosten sind auf der Stromrechnung auch Beträge für Netzkosten, Steuern und Abgaben ausgewiesen. Für diese Kosten gibt es keinen Zuschuss.
Folgende Grenzen gelten für den Stromkostenzuschuss:
- Für die Energiekosten gibt es einen maximalen Zuschuss von 30 Cent/kWh. Liegt der Energiepreis über 40 C/kWh, muss der Haushalt mehr bezahlen. Bei 50 Cent/kWh müsste der Haushalt 20 Cent/kWh selbst bezahlen.
- Wenn ein Haushalt von 1 – 3 Personen mehr als 2.900 kWh verbraucht, muss für jede Kilowattstunde Mehrverbrauch der volle Energiepreis des Stromlieferanten bezahlt werden.
Haushalte mit mehr als 3 Personen (Hauptwohnsitz) erhalten zusätzlich zum Grundkontingent einen sogenannten Stromkostenergänzungszuschuss. Dieser sollte auf der Stromrechnung ausgewiesen sein. Ist dies nicht der Fall, kann man sich an die Hotline zum Stromkostenzuschuss unter 050/233 780 oder an den Stromlieferanten wenden.
Elektroheizgeräte sind keine Dauerlösung
Auch wenn es jetzt Unterstützung für die Stromkosten gibt, ist die Anschaffung von elektrischen Radiatoren, Heizlüftern, Heizstrahlern und Infrarotpaneelen fürs Heizen keine gute Idee, denn diese sind nur für den kurzen Einsatz sinnvoll. Das zeigt ein Rechenbeispiel:
Elektrische Heizgeräte haben oft eine Maximalleistung von 2.000 Watt. Das bedeutet einen Stromverbrauch von 2 kWh pro Stunde Betrieb. Wer einen Heizstrahler für 8 Stunden täglich laufen lässt, verbraucht bei durchschnittlich 193 Heiztagen 3.088 kWh pro Jahr, nur um einen Raum zu heizen. Damit ist die durch die Stromkostenbremse geförderte Strommenge bereits um 188 kWh überschritten. Für den Strom, der durch alle anderen Haushaltsgeräte verbraucht wird, müsste dann der volle Energiepreis bezahlt werden, der deutlich höher ist als der gestützte Preis.
Quelle: Laut Statista ist der Stromimport von 2021 auf 2022 von 26,22 TWh auf 28,6 TWh gestiegen.