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Energieaudits für Betriebe

Ein Energieaudit gemäß Energieeffizienzgesetz (EEffG § 18 sowie der ÖNORM EN 16247-1) verschafft Ihrem Betrieb einen Überblick über die Energieströme und zeigt Einsparpotenziale sowie Möglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz auf. Derzeit richtet sich die Auditpflicht nach der Unternehmensgröße. Künftig werden jedoch neue Vorgaben auf Basis der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EED III) gelten.

Holzwürfel mit den Buchstaben WinWin darauf und Glühbirne

Aktuelle Rechtslage in Österreich

Derzeit sind Unternehmen zu einem Energieaudit verpflichtet, wenn sie:

  • mehr als 249 Mitarbeiter*innen beschäftigen oder
  • einen Umsatz von mehr als 50 Mio. Euro und gleichzeitig eine Bilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro aufweisen.

Dabei werden die Kennzahlen von verbundenen Unternehmen gemeinsam betrachtet. Das Energieaudit ist grundsätzlich alle vier Jahre durchzuführen.

Kommende Änderungen durch die EED III

Die Europäische Union hat mit der Energieeffizienzrichtlinie EED III neue Vorgaben beschlossen. Diese müssen noch in nationales Recht umgesetzt werden. Künftig wird die Verpflichtung nicht mehr von der Unternehmensgröße, sondern vom tatsächlichen Energieverbrauch abhängen.

Energieauditpflicht ab einem Energieverbrauch von mehr als 10 Terajoule (TJ)

Unternehmen werden künftig auditpflichtig, wenn sie: 

  • in den letzten drei Jahren einen durchschnittlichen jährlichen Energieverbrauch von mehr als 10 TJ hatten  (entspricht 2,78 GWh) und
  • kein Energiemanagementsystem eingeführt haben.

Berücksichtigt werden sämtliche Energieträger eines Unternehmens, insbesondere Strom, Erdgas, Fernwärme, Fernkälte, Treibstoffe, sonstige Energieträger.

Verpflichtendes Energiemanagementsystem ab mehr als 85 TJ

Unternehmen mit einem durchschnittlichen jährlichen Energieverbrauch von mehr als 85 TJ müssen künftig ein zertifiziertes Energiemanagementsystem einführen. 85 TJ entsprechen rund 23,6 GWh pro Jahr. Die Einführung des Energiemanagementsystems muss bis spätestens 11. Oktober 2027 erfolgen.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Durch die Umstellung auf verbrauchsbezogene Schwellenwerte werden künftig auch Unternehmen betroffen sein, die bisher aufgrund ihrer Größe nicht auditpflichtig waren. Deshalb empfiehlt sich bereits jetzt:  

  • den gesmten Energieverbrauch systematisch zu erfassen
  • die relevanten Energieträger zusammenzuführen
  • zu prüfen, ob die Schwelle von 10 TJ bzw. 85 TJ überschritten wird
  • frühzeitig mit der Einführung eines Audits bzw. eines Energiemanagementsystems zu beginnen

Laut E-Control, der zuständigen Stelle, ist die Umsetzung der EED III zeitkritisch. Es ist zu erwarten, dass im Falle einer Umsetzung eine rasche Reaktion seitens der Unternehmen erforderlich ist.

Unsere Expert*innen unterstützen Sie

Wir unterstützen Sie bei:

  • der Ermittlung Ihres Energieverbrauchs
  • die Prüfung einer möglichen Auditpflicht
  • der Vorbereitung auf die neuen Anforderungen  der EED III
  • der Durchführung von Energieaudits sowie
  • der Einführung von Energiemanagementsystemen


Nutzen Sie die gesetzlichen Anforderungen als Chance, Energiekosten zu senken, Prozesse zu optimieren und die Energieeffizienz Ihres Unternehmens zu verbessern.

Weitere Informationen

FAQs der E-Control zum Thema Energieaudit

Christian Fenz

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte

service@umweltberatung.at

Ansprechperson:

Mag. DI Christian Fenz
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