Energieaudits für Betriebe

Ein Energieaudit gemäß Energieeffizienzgesetz (EEffG § 18 sowie der ÖNORM EN 16247-1) verschafft Ihrem Betrieb einen Überblick über die Energieströme und zeigt Einsparpotenziale sowie umweltfreundlichere Wirtschaftsweisen auf. Als Betrieb mit mehr als 249 Mitarbeiter*innen im Unternehmensverbund oder einer Wirtschaftsleistung von mehr als 50 Mio. € Umsatz und einer Bilanzsumme von mehr als 43 Mio. € sind Sie laut Energieeffizienzgesetz verpflichtet, alle 4 Jahre ein Energieaudit durchzuführen.

Holzwürfel mit den Buchstaben WinWin darauf und Glühbirne

Das erwartet Sie bei einem Energieaudit

  • Durch Standortbegehungen werden die gesamten Energieströme innerhalb Ihres Unternehmens bzw. Unternehmensverbunds erfasst. Dazu zählen Strom, Wärme- und Kühlenergie sowie Transport.
  • Anhand von Kennzahlen werden die Energie-Verbrauchsdaten analysiert und potentielle Einsparmöglichkeiten identifiziert.
  • Es werden Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs, Steigerung der Effizienz und Senkung der Energiekosten vorgeschlagen. Zudem erhalten Sie eine Übersicht zur Amortisationsdauer dieser Maßnahmen.
  • Die erfassten Daten werden in die dafür vorgesehene Meldeplattform der E-Control zeitgerecht eingemeldet. Die Einmeldung muss bis Ende November des jeweiligen Jahres erfolgen.
  • Da ein Energieaudit alle 4 Jahre durchzuführen ist, werden auch die Maßnahmen von vorigen Energieaudits evaluiert. Dies ermöglicht eine aussagekräftige Analyse des Energieverbrauchs über einen längeren Zeitraum.

Für diese Unternehmen ist ein Energieaudit verpflichtend

Große Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeiter*innen oder mehr als 50 Mio. Euro Umsatz und 43 Mio. Euro Bilanzsumme sind alle vier Jahre zu einem Energieaudit verpflichtet. Zu beachten ist dabei, dass für die Feststellung der Verpflichtung die Summe (Beschäftigte, Umsatz bzw. Bilanzsumme) über alle Unternehmen zu bilden ist, die miteinander eigentumsrechtlich verbunden sind. Eigentumsrechtlich verbunden sind Unternehmen, die:

  • zu mehr als 50 Prozent im Eigentum eines anderen Unternehmens stehen, oder
  • mehr als 50 Prozent Eigentum an anderen Unternehmen halten, oder
  • ein beherrschender Einfluss besteht.

Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt den Schwellenwert für große Unternehmen überschreiten, geben bis 30. November im Jahr des Bekanntwerdens der Schwellenwertüber­schreitung ihre Verpflichtung bekannt und müssen ein Energieaudit durchführen bzw. ein anerkanntes Managementsystem einrichten. Der Energieauditbericht muss bis zum 30. November des darauffolgenden Jahres gemeldet werden.

Unsere Expert*innen beraten Sie gerne beim Energieaudit für Ihr Unternehmen

Sie sind unsicher, ob Ihr Unternehmen verpflichtet ist, ein Energieaudit durchzuführen? Sie haben Fragen zum Ablauf eines Energieaudits? Wir helfen Ihnen einen Überblick über die Thematik zu bekommen und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Kontaktieren Sie die VHS Umweltberatung GmbH und vereinbaren Sie ein Erstgespräch.

Sehen Sie das Energieaudit nicht nur als Verpflichtung, sondern als Chance, Ihre Betriebskosten zu senken.

Weitere Informationen

FAQs der E-Control zum Thema Energieaudit

Christian Fenz

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte

service@umweltberatung.at

Ansprechperson:

Mag. DI Christian Fenz
DIE UMWELTBERATUNG

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