
Der Energieausweis ist seit 12. Juli 2008 in Wien für Neubauten gesetzlich in Kraft. Seit 1. Jänner 2009 ist er auch bei Verkauf und Vermietung eines jeden Gebäudes vorzulegen. Am 1. Dezember 2012 traten einige Neuerungen in Kraft. Was zeigt der Energieausweis? Wird er immer benötigt? Gibt es Ausnahmen? Welche Rechte und Pflichten haben Mieter/Vermieter bzw. Käufer/Verkäufer? Welche Daten sind erforderlich, um einen Energieausweis zu rechnen? Wer darf ihn erstellen?