
In Betrieben mit mehr als 100 ArbeitnehmerInnen muss in Österreich ein fachlich qualifizierter Abfallbeauftragter ernannt werden.
Der/die Abfallbeauftragte hat die Aufgabe:
- die Einhaltung jener abfallrechtlichen Bestimmungen zu überwachen die den Betrieb betreffen
- den Betriebsinhaber über die Einhaltung der Bestimmungen zu informieren
- den Betriebsinhaber in abfallwirtschaftlichen Fragen zu beraten
Der Betriebsinhaber ist gesetzlich verpflichtet, dem/der Abfallbeauftragten für diese Aufgaben während der Arbeitszeit ausreichend Zeit zu gewähren. Er muss auch Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten ermöglichen und erforderliche Hilfsmittel zur Verfügung stellen.
Intern oder extern?
Die Funktion der/des Abfallbeauftragten kann von ArbeitnehmerInnen des Betriebes selbst oder von fachlich qualifizierten, externen BeraterInnen wahrgenommen werden. In vielen Fällen ist es kostengünstiger und effektiver, die Aufgabe an externe Fachleute zu übergeben.
Wenn Sie an der Bestellung einer/eines externen Abfallbeauftragten interessiert sind, können Sie sich an die Expertinnen und Experten von DIE UMWELTBERATUNG Wien wenden. Wir verfügen über umfassende fachliche Qualifikationen in abfallwirtschaftlichen und abfallrechtlichen Fragen und umfangreiche Erfahrung im betrieblichen Abfallmanagement.