Externe Abfallbeauftragte

DIE UMWELTBERATUNG übernimmt für Betriebe die Aufgaben des*der Abfallbeauftragten. In Österreich ist die Ernennung eines Abfallbeauftragten für Betriebe mit mehr als 100 Arbeitnehmern vorgeschrieben.

Misteimer mit geldscheinen

In Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmer*innen muss in Österreich ein*e fachlich qualifizierte*r Abfallbeauftragte*r ernannt werden.

Der*die Abfallbeauftragte hat folgende Aufgaben:

  • Überwachung Einhaltung abfallrechtlicher Bestimmungen die den Betrieb betreffen
  • Betriebsinhaber*in über die Einhaltung der Bestimmungen zu informieren
  • Betriebsinhaber*in abfallwirtschaftlichen Fragen zu beraten

Der*die Betriebsinhaber*in ist gesetzlich verpflichtet, dem*der Abfallbeauftragten für diese Aufgaben während der Arbeitszeit ausreichend Zeit zu gewähren. Er muss auch Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten ermöglichen und erforderliche Hilfsmittel zur Verfügung stellen.

Intern oder extern?

Die Funktion der*des Abfallbeauftragten kann von Arbeitnehmer*innen des Betriebes selbst oder von fachlich qualifizierten, externen Berater*innen wahrgenommen werden. In vielen Fällen ist es kostengünstiger und effektiver, die Aufgabe an externe Fachleute zu übergeben.

Wenn Sie an der Bestellung einer*eines externen Abfallbeauftragten interessiert sind, können Sie sich an die Expert*innen von DIE UMWELTBERATUNG wenden. Wir verfügen über umfassende fachliche Qualifikationen in abfallwirtschaftlichen und abfallrechtlichen Fragen und umfangreiche Erfahrung im betrieblichen Abfallmanagement und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Wir beraten Sie gerne persönlich!

DIE UMWELTBERATUNG
+43 1 803 32 32
service@umweltberatung.at

Wir verwenden Cookies, um Ihnen bestmögliche Serviceleistungen auf unserer Website zu ermöglichen.
Bei weiterer Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Speicherung und weiteren Verwendung der Cookies einverstanden.

ohne Cookies fortfahren
Mehr Informationen