
In Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmer*innen muss in Österreich ein*e fachlich qualifizierte*r Abfallbeauftragte*r ernannt werden.
Der*die Abfallbeauftragte hat folgende Aufgaben:
- Überwachung Einhaltung abfallrechtlicher Bestimmungen die den Betrieb betreffen
- Betriebsinhaber*in über die Einhaltung der Bestimmungen zu informieren
- Betriebsinhaber*in abfallwirtschaftlichen Fragen zu beraten
Der*die Betriebsinhaber*in ist gesetzlich verpflichtet, dem*der Abfallbeauftragten für diese Aufgaben während der Arbeitszeit ausreichend Zeit zu gewähren. Er muss auch Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten ermöglichen und erforderliche Hilfsmittel zur Verfügung stellen.
Intern oder extern?
Die Funktion der*des Abfallbeauftragten kann von Arbeitnehmer*innen des Betriebes selbst oder von fachlich qualifizierten, externen Berater*innen wahrgenommen werden. In vielen Fällen ist es kostengünstiger und effektiver, die Aufgabe an externe Fachleute zu übergeben.
Wenn Sie an der Bestellung einer*eines externen Abfallbeauftragten interessiert sind, können Sie sich an die Expert*innen von DIE UMWELTBERATUNG wenden. Wir verfügen über umfassende fachliche Qualifikationen in abfallwirtschaftlichen und abfallrechtlichen Fragen und umfangreiche Erfahrung im betrieblichen Abfallmanagement und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.