Nicht alles, was durch köstliche Früchte auf der Verpackung fruchtigen Genuss verspricht, ist auch reich an Früchten! Der Mindestfruchtanteil eines Getränkes ist aufgrund der Produktbezeichnung auf der Verpackung erkennbar. So muss Fruchtnektar mindestens 25 % Frucht enthalten, ein Fruchtsaftgetränk hingegen nur 10 %. Limonade, wie z. B. Orangenfruchtsaftlimonade, muss nur 3 % Frucht enthalten.
Fruchtsäfte - 100% Frucht
Getränke mit der Bezeichnung „Fruchtsaft“ bestehen zu 100 % aus der jeweiligen Frucht. Fruchtsäfte werden entweder direkt gepresst, erhitzt und abgefüllt, oder konzentriert, um Transportkosten für große Mengen zu sparen. Dem Saftkonzentrat wird das vorher entzogene Wasser wieder zugesetzt. Üblicherweise wird Fruchtsäften kein Zucker beigemengt, nur in Ausnahmefällen - z. B. bei zu wenig Sonne im Erntejahr - dürfen bis zu 15 Gramm pro Liter zugesetzt werden. Dies muss jedoch auf der Zutatenliste aufscheinen. Das Erhitzen bzw. Pasteurisieren macht den Fruchtsaft haltbar.
Unser Tipp: Bio – 100 % Natur Biofruchtsäfte enthalten 100 % reifes Obst aus biologischer Produktion. Sie sind frei von Pflanzen schutzmitteln und chemischen Rückständen.
Smoothies - So gut wie frisches Obst?
Smoothies sind Ganzfruchtgetränke, hier wird die ganze Frucht bis auf die Schale und Kerne verarbeitet. Basis der Smoothies ist das Fruchtmark oder Fruchtpüree, das je nach Rezept mit Säften gemischt wird, um eine cremige und sämige Konsistenz zu erhalten. Die Zusammensetzung ist von Produkt zu Produkt verschieden, die Zutatenliste gibt Aus kunft über die genaue Zusammensetzung. Bei der industriellen Herstellung von Smoothies werden die fertig gemischten Fruchtpürees vor der Abfüllung meist kurz auf 65 – 85 °C erhitzt. Durch die Pasteurisation werden unerwünschte Bakterien, Pilze oder andere Mikroorganismen abgetötet, wo durch die Haltbarkeit steigt. Die meisten Nährstoffe bleiben erhalten, je stärker der Smoothie jedoch erhitzt wird und je länger die Lagerung dauert, desto mehr Nährstoffe gehen verloren. Aufgrund ihres relativ hohen Kaloriengehaltes bei geringer Sättigung sind Smoothies eher als Snacks und nicht als Durstlöscher zu sehen.
Hier geht es zu einem köstlichen Smoothie-Rezept
Fruchtnektar
Der Saftanteil bzw. der Anteil an Fruchtmark oder Frucht saftkonzentrat bewegt sich bei Fruchtnektar zwischen 25 und 60 % und ist von der jeweiligen Obstsorte abhängig. Bei sauren Früchten wie Johannisbeeren und Zitronen ist der vorgeschriebene Anteil geringer, bei süßen Früchten, wie z. B. Äpfeln, höher. Zusätzlich zum Fruchtanteil dürfen Was ser und Zucker zugesetzt werden.
Fruchtsaftgetränk
Dahinter verbirgt sich ein geringer Fruchtanteil von 6 - 30 %. Der Rest besteht aus Zucker, Wasser, Aromaextrakten und/ oder Aromen sowie Genusssäuren (z. B. Weinsäure, Zitronensäure). Die Zugabe von Farb- und Konservierungsstoffen ist gesetzlich erlaubt. Bei Zitrusgetränken kann die Bezeich nung Fruchtsaftgetränk auch durch die Endung -ade ersetzt werden, z. B. Orangeade, Zitronade. Verzichten Sie auf Fruchtsaftgetränke, es ist gesünder und günstiger Frucht saft zu kaufen und diesen selbst mit Wasser aufzuspritzen.
Vorgeschriebener Mindestfruchtanteil:
Fruchtsaft: 100 %
Fruchtnektar: mindestens 25 %
Fruchtsaftgetränk: mindestens 6 %
Limonaden
Limonaden enthalten üblicherweise keinen Fruchtsaft. Wird jedoch in der Zutatenliste auf Fruchtsaft hingewiesen, liegt der Mindestanteil an Fruchtsaft, Fruchtmark oder Frucht konzentrat zwischen 3 und 15 %. Wesentliche Bestandteile sind Wasser, Zucker, Aromen (Aromaextrakte und/oder natürliche Aromastoffe) und Genusssäuren (z. B. Zitronen-, Wein-, Milch- und/oder Apfelsäure). Weiters dürfen Chinin, Koffein, Molkeerzeugnisse, Farbstoffe und färbende Lebensmittel, Vitamin C, Verdickungsmittel, Orthophosphorsäure (bei koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken), Süßstoffe und Konservierungsmittel zugesetzt werden.



