
Strom und Gasabrechnung in Wien
Oft fallen Jahresabrechnungen von Strom, Gas und Fernwärme ungewöhnlich hoch aus. Eine Erklärung dafür ist, dass keine Zwischenablesung des Zählerstandes gemacht wurde. Die Netzbetreiber von Strom- und Gasnetzen müssen tatsächlich nicht jedes Jahr die Zählerstände ablesen. Das Gesetz schreibt die Ablesung nur alle 3 Jahre vor. In der Zeit dazwischen werden die Zählerestände geschätzt. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurden die Ablesungen teilweise seltener durchgeführt, um die Gesundheit der Mitarbeiter*innen zu schützen. Gerade deshalb lohnt es sich den Zählerstand auch selbst im Auge zu behalten.
Zählerstand selbst ablesen kann Nachzahlungen vermeiden
- DIE UMWELTBERATUNG empfiehlt zumindest jährlich die Zählerstände selbst abzulesen. Die Werte sollten dem Energieversorger oder Netzbetreiber weitergegeben werden. Das spart böse Überraschungen bei der Jahresabrechnung.
Jeder* darf selbst den Zählerstand ablesen
Jede*r Mieter*in und Wohnungs- oder Eigenheim-Besitzer*in hat einen Stromzähler und je nach Heizssystem auch einen Gaszähler und Fernwärmezähler. Und jede*r hat das Recht, auf Zugang zum eigenen Strom-, Gas- und Fernwärmezähler zu jeder Zeit. Wo sich diese Zähler befinden und welchen Schlüssel Sie brauchen, müssen die Wohnungseigentümer*innen oder Hausverwaltung bekannt geben. Falls Sie keinen Schlüssel zum Zählerkasten haben, können Sie sich jederzeit einen "Zählerkasten-Schlüssel" in einem Baumarkt oder Eisenwarengeschäft besorgen. In manchen Fällen passt sogar der Wohnungsschlüssel.
Jahresabrechnung lesen: das Detailblatt zeigt die Zählerstände
Die Jahresabrechung wird einmal jährlich per Post zugeschickt oder kann beim Energieanbieter online eingesehen werden. Die Zählerstände finden sich auf dem Detailblatt der Jahresabrechnung.
Die Zahlen prüfen und Fehler melden
DIE UMWELTBERATUNG empfiehlt die Zählerstände zu kontrollieren. Mindestens einmal im Jahr sollten die Zählerstände selbst abgelesen werden und mit den Zahlen auf der Jahresabrechnung angegebenen Zählerständen zu vergleichen. Stimmen die Zahlen nicht überein, ist es nötig die Abweichungen dem Netzbetreiber zu melden.
Für die Meldung der Zählerstände folgendes vorbereiten:
- 10 stellige Kundennummer
- 12 stellige Vertragskontonummer
Beide Nummern sind auf dem Netznutzungsvertrag und oft (aber nicht immer) auf den Jahresabrechnungen enthalten. Den Netznutzungsvertrag haben Sie beim Einzug in die Wohnung vom Netzbetreiber erhalten. Sollten diese Nummern nicht bekannt sein, so können die Zählerstände in Wien telefonisch bekanntgegeben werden: Tel.: 050 128 – 10100) bzw. können diese Nummern nach telefonischer Anfrage auch per Post zugeschickt werden.
In Wien können die Zählerstände den Wiener Netzen online bekanntgegeben werden.