Kriterien für das Gütezeichen „biologisch gärtnern“ - Pflanzenschutz

Das Gütezeichen „biologisch gärtnern“ heißt, mit der Natur und nicht gegen sie zu arbeiten. Daher werden Schädlinge, Krankheiten und Unkräuter durch ganzheitliche Maßnahmen bekämpft. Die Kriterien entsprechen den Kriterien für Pflanzenschutzmittel nach der VO (EG) 834/2007 idgF., bearbeitet und ergänzt durch das Team von „biologisch gärtnern“

Pflanzenschutzmittel

Zu diesen Maßnahmen zählen die Auswahl von geeigneten Arten und Sorten, die mechanische Unkrautbekämpfung und auch eine gewisse Toleranz gegenüber leichten Schädigungen an den Pflanzen. 

Für biologische Gärtner*innen ist nur eine eingeschränkte Auswahl an Mitteln gegen Schädlinge und Pflanzenkrankheiten erlaubt. Diese Auswahl orientiert sich an den erlaubten Mitteln in der biologischen Landwirtschaft, so wie sie im Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 zur Verordnung (EU) 2018/848 angeführt sind. Entsprechend den Prinzipien des Bio-Landbaus dürfen die erlaubten Wirkstoffe nicht als Herbizide eingesetzt werden.

Die aktuelle Liste der erlaubten Wirkstoffe finden Sie auf der Website von EASY-CERT services Betriebsmittelbewertung

biologisch gärtnern

Bewertung und Listung

„biologisch gärtnern“ ist eine Initiative von EASY-CERT services, DIE UMWELTBERATUNG und biohelp Garten & Bienen.

Hersteller*innen und Händler*innen können ihre Produkte bei EASY-CERT services Betriebsmittelbewertung für die Bewertung und Listung anmelden. Informationen zur Zertifizierung erhalten Sie bei EASY-CERT services Betriebsmittelbewertung Tel.: +43 (0) 2262 / 672214-35

Wir beraten Sie gerne persönlich!

DIE UMWELTBERATUNG
+43 1 803 32 32
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