Liste der erlaubten Düngungskomponenten
Die folgende Komponenten und Inhaltsstoffe sind in Düngemitteln, Erden und Substraten beim Gütezeichen „biologisch gärtnern“ erlaubt. Kriterien, die über die Bio-Kriterien hinausgehen sind als Empfehlung gekennzeichnet oder explizit als Kriterien für „biologisch gärtnern“ angeführt.
Gesteinsmehl und Ton
Gesteinsmehl = feinvermahlenes Gestein, Korngrößen > 0,3 µ
Ton = Tonerden, Erden mit Herkunftsnachweis, Sand, Kaolin u.ä.
Empfehlung: Nebenprodukt bei der Gewinnung von Baustoffen u.ä.
Stallmist
Gemisch aus tierischen Exkrementen und pflanzlichem Material (Einstreu). Produkt darf nicht aus industrieller Tierhaltung stammen.
Kriterien für „biologisch gärtnern“: Konventioneller Geflügelmist ist nicht erlaubt!
Definition industrielle Tierhaltung (gilt in Österreich): Vollspaltensysteme, Käfighaltung, Geflügelhaltung ohne Auslauf.
Getrockneter Stallmist / Getrockneter Geflügelmist
Produkt darf nicht aus industrieller Tierhaltung stammen.
Empfehlung: Trocknung mit energiesparenden Verfahren oder erneuerbaren Energiequellen
Kompost aus tierischen Exkrementen einschließlich Geflügelmist und kompostierter Stallmist
Produkt darf nicht aus industrieller Tierhaltung stammen.
Flüssige tierische Exkremente (Gülle, Jauche, ...)
Verwendung nach kontrollierter Fermentation und/oder geeigneter Verdünnung. Produkt darf nicht aus industrieller Tierhaltung stammen.
Empfehlung: biologische Herkunft
Kompostierte oder fermentierte Haushaltsabfälle
Erzeugnis aus getrennt gesammelten Haushaltsabfällen, gewonnen durch Kompostierung oder anaerobe Gärung im Hinblick auf die Erzeugung von Biogas. Nur pflanzliche und tierische Abfälle. Gewonnen in einem geschlossenen und kontrollierten, vom Mitgliedstaat zugelassenen Sammelsystem.
Höchstgehalt der Trockenmasse in mg/kg: Cadmium: 0,7; Kupfer: 70; Nickel: 25; Blei: 45; Zink: 200; Quecksilber: 0,4; Chrom (insgesamt): 70; Chrom (VI): nicht nachweisbar
Für Komposte müssen die Ausgangsmaterialien bekannt gegeben werden, sie müssen der österreichischen Kompostverordnung entsprechen, Qualitätsklasse A+
Torf
Kriterien für Gütezeichen „biologisch gärtnern“: nicht erlaubt!
Exkremente von Würmern (Wurmkompost) und Insekten
Die Ausgangsmaterialien müssen bekannt gegeben werden.
Guano
Kriterien für Gütezeichen „biologisch gärtnern“: Erlaubt in Erden und Substraten, nicht erlaubt als Einzeldüngemittel.
Kompostiertes oder fermentiertes Gemisch aus pflanzlichem Material
Erzeugnis aus gemischtem pflanzlichem Material, gewonnen durch Kompostierung oder anaerobe Gärung im Hinblick auf die Erzeugung von Biogas. Bei Kompostierung von Raps, Mais, Soja (= sogenannte kritische Kulturen) und deren Nebenprodukte ist eine Zusicherungserklärung zur Einhaltung des Gentechnikverbotes oder eine Bestätigung, dass es sich um inländische Ware handelt, notwendig.
Die Ausgangsmaterialien müssen bekannt gegeben werden.
Nachstehende Produkte oder Nebenprodukte tierischen Ursprungs
Blutmehl, Hufmehl, Hornmehl, Knochenmehl bzw. entleimtes Knochenmehl, Fischmehl, Fleischmehl, Federn- und Haarmehl, gemahlene Fell- und Hautteile, Wolle, Walkhaare (Filzherstellung), Fellteile, Haare und Borsten, Milcherzeugnisse, Hydrolysierte Proteine. Fellteile: Höchstgehalt in der Trockenmasse an Chrom (VI) in mg/kg: nicht nachweisbar. Hydrolysierte Proteine: Nicht auf essbare Teile der Pflanze anzuwenden
Produkte und Nebenprodukte pflanzlichen Ursprungs für Düngezwecke
(z. B. Filterkuchen von Ölfrüchten, Kakaoschalen, Malzkeime usw.) Für Erzeugnisse aus Raps, Mais, Soja, (=sogenannte kritische Kulturen) und deren Nebenprodukte ist eine Zusicherungserklärung zur Einhaltung des Gentechnikverbotes oder eine Bestätigung, dass es sich um inländische Ware handelt, notwendig. Extraktionsschrote sind nicht erlaubt. Empfehlung: biologische Herkunft der Produkte
Hydrolysierte Proteine pflanzlichen Ursprungs
Der Prozess der Hydrolyse und die dabei eingesetzten Stoffe müssen bekanntgegeben werden.
Algen und Algenerzeugnisse
Ausschließlich gewonnen durch:
- physikalische Behandlung einschließlich Dehydratisierung, Gefrieren, Mahlen
- Extraktion mit Wasser oder sauren und/oder alkalisch wässrigen Lösungen
- Fermentation
Empfehlung: Nachweis von nachhaltigem Abbau bei marinem Algenkalk
Sägemehl und Holzschnitt, Rindenkompost
von Holz, das nach dem Einschlag nicht chemisch behandelt wurde. Eine Bestätigung dazu muss vorgelegt werden.
Empfehlung: Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft (Herkunft Österreich oder FSC)
Holzasche
von Holz, das nach dem Einschlag nicht chemisch behandelt wurde. Eine Bestätigung dazu muss vorgelegt werden.
Weicherdiges Rohphosphat
Produkt gemäß Anhang I Abschnitt A.2 Nummer 7 der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003. Cadmiumgehalt höchstens 75 mg/kg P2O5.
Aluminiumcalciumphosphat
Produkt gemäß Anhang I Abschnitt A.2 Nummer 6 der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003. Cadmiumgehalt höchstens 75 mg/kg P2O5.. Nur auf alkalischen Böden (pH über 7,5)
Schlacken der Eisen- und Stahlerzeugung (Thomasphosphat)
Produkt gemäß Anhang I Abschnitt A.2 Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003.
Kalirohsalz oder Kainit
Produkt gemäß Anhang I Abschnitt A.3 Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003.
Kaliumsulfat
aus Kalirohsalz durch physikalische Extraktion gewonnen, möglicherweise auch Magnesiumsalz enthaltend
Schlempe oder Schlempeextrakt
keine Ammoniakschlempe. Für Erzeugnisse aus Raps, Mais, Soja (=sogenannte kritische Kulturen) und deren Nebenprodukte ist eine Zusicherungserklärung zur Einhaltung des Gentechnikverbotes oder eine Bestätigung, dass es sich um inländische Ware handelt, notwendig.
Calciumcarbonat
Nur natürlichen Ursprungs (z. B. Kreide, Mergel, Kalksteinmehl, Algenkalk, Phosphatkreide usw.) Achtung: Mischkalk und Branntkalk verboten!
Muschelabfälle
Nur aus der nachhaltigen Fischerei im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 7 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 oder aus ökologischer/biologischer Aquakultur.
Eierschalen
Produkt darf nicht aus industrieller Tierhaltung stammen.
Calcium- und Magnesiumcarbonat
Nur natürlichen Ursprungs (z. B. Magnesiumkalk, Magnesiumkalksteinmehl, Kalkstein usw.).
Achtung: Mischkalk und Branntkalk sind verboten!
Magnesiumsulfat (Kieserit, Bittersalz)
nur natürlichen Ursprungs
Calciumchloridlösung
Blattbehandlung bei Apfelbäumen bei nachgewiesenem Calciummangel
Calciumsulfat (Gips)
nur natürlichen Ursprungs. Produkte gemäß Anhang ID Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003
Industriekalk aus der Zuckerherstellung (Carbokalk)
Nebenprodukt der Zuckerherstellung aus Zuckerrüben
Industriekalk aus der Siedesalzherstellung
Nebenprodukt der Siedesalzherstellung aus Sole, die bergmännisch gewonnen wird.
Elementarer Schwefel
Produkte gemäß Anhang ID Nummer 3 der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003
Spurennährstoffe
Bor, Kobalt, Kupfer, Eisen, Mangan, Molybdän, Zink
Mineralische Spurennährstoffe gemäß Anhang I Abschnitt E der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003
Natriumchlorid
ausschließlich Steinsalz
Leonardit und Xylit
Ausschließlich als Nebenprodukte aus Bergbautätigkeiten gewonnen.
Humin- und Fulvinsäuren
Nur aus organischen Salzen/Lösungen außer Ammoniumsalzen oder aus der Trinkwasseraufbereitung.
Chitin
(Polysaccharid, gewonnen aus dem Panzer von Krebstieren). Nur Erzeugnisse aus der nachhaltigen Fischerei oder aus ökologischer Aquakultur.
Pflanzenkohle
Braucht eine Einzelzulassung nach §9a des österreichischen Düngemittelrechtes oder ein European Biochar Zertifikat (EBC). Nur aus pflanzlichen Stoffen. Höchstwert von 4 mg polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) pro kg Trockenmasse. Dieser Wert wird alle zwei Jahre überprüft.
Bewertung und Listung
Hersteller*innen und Händler*innen können ihre Produkte bei EASY-CERT services Betriebsmittelbewertung für die Bewertung und Listung anmelden. Informationen zur Zertifizierung erhalten Sie bei EASY-CERT services Betriebsmittelbewertung Tel.: +43 (0) 2262 / 672214-35