
Betriebe ab 21 MitarbeiterInnen sind verpflichtet, ein gültiges Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen. Auch bei Neu- oder Änderungsgenehmigungen von Betriebsanlagen ist ein neues Abfallwirtschaftskonzept verpflichtend. DIE UMWELTBERATUNG unterstützt Sie dabei nicht nur auf rechtlicher Seite, sondern berät auch zur Optimierung der Abfalllogistk und zu möglichen Einsparungen.
Laden Sie das Informationsblatt herunter! Sie erhalten eine Übersicht, wie DIE UMWELTBERATUNG Ihr Unternehmen bei nachhaltiger Abfallwirtschaft unterstützen kann.