
Generell müssen alle Arten von Dächern, ob begrünt oder nicht begrünt, regelmäßig kontrolliert und gewartet werden. Bei extensiven Gründächern kann durch regelmäßige Wartungs- und Pflegemaßnahmen ein Begrünungsziel erreicht und dauerhaft erhalten werden. Bei fehlender fachgerechter Pflege können jedoch unkontrollierte Entwicklungen langfristig zu Schäden und Pflanzausfällen führen.
Plegeleistungen
Für eine funktionsfähige Entwicklung und Erhaltung extensiver Dachbegrünungen sind Pflegeleistungen zum Anwuchs, zur Entwicklung und Erhaltung unumgänglich. Dabei werden folgende Pflegeleistungen unterschieden:
- Die Anwuchspflege umfasst die vertraglich festgelegten Pflegemaßnahmen im Zeitraum zwischen Aussaat/Pflanzung und der Übernahme
- Die Entwicklungspflege muss ebenso vertraglich festgelegt werden und umfasst Pflegemaßnahmen im Zeitraum zwischen Übernahme und der Schlussfeststellung
- Die laufende Erhaltungspflege umfasst Maßnahmen auf Dauer um den Pflanzbestand zu erhalten
Anzahl von Pflegegängen
In der Regel sind bei extensiven Gründächern zwei Kontroll- und Pflegegänge pro Jahr erforderlich. Der erste Pflegegang sollte im Frühjahr zwischen März bis April erfolgen, der zweite im Herbst zwischen September und November.
Bei Extensivbegrünungen können folgende Pflegemaßnahmen erforderlich sein:
- Entfernung unerwünschter Vegetation und Laub (aufkommende Gehölze, unerwünschte Beikräuter)
- Nachsaat und Nachpflanzung
- Vegetationsschnitt bei Gras/Kräuterbewuchs (am besten nach der Blüte, um Insekten ausreichend Nahrung zu bieten)
- Kiesstreifen und Plattenbeläge von Fremdbewuchs freihalten
- Bedarfsgerechte Düngung bei Nährstoffmangel (empfohlen werden 5gN/m2)
- Bewässerung nur im Bedarfsfall (z.B. bei lang anhaltender Trockenheit)
- Nachfüllung von Substrat bei Erosion (z.B. bei Schrägdachbegrünungen)
Wartungsmaßnahmen bei technischen Einrichtungen von extensiv begrünten Dächern:
- Kontrolle der Entwässerungseinrichtungen (Dachabläufe, Kontrollschächte, Rinnen)
- Sichtung der Dachabdichtung bei Dachrändern, Durchdringungen sowie An- und Abschlüssen
- Standfestigkeit von zusätzlichen Anlagen (Photovoltaikanlage)
- Funktionsfähigkeit von Absturzsicherungen überprüfen, Sichtung des Anschlagpunktes