Die Chemie muss stimmen!

Das Kürzel "REACH" steht für die EU-Verordnung zur "Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien", die seit Mitte 2007 in der EU in Kraft ist. Mit der App "Scan4Chem" können Sie eine Anfrage zu gefährlichen Chemikalien in Produkten stellen.

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Bereits 2007 ist die Verordnung „REACH“ (Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien) in Kraft getreten, die in der EU den Umgang mit Chemikalien regelt. Durch diese umfassende europäische Chemikaliengesetzgebung mit sollen Mensch und Umwelt vor bedenklichen Chemikalien geschützt werden. Insgesamt sind mehr als 100.000 unterschiedliche synthetische Chemikalien in Europa registriert. Ungefähr 30.000 davon werden zu mehr als eine Tonne pro Jahr verwendet. Durch REACH werden Daten zu den Chemikalien eingefordert und wo nötig, Beschränkungen und Verbote eingeführt.

Wichtig ist der Europäischen Union, dass besonders gefährliche Stoffe ausgeschlossen oder begrenzt werden. Diese Liste der Stoffe werden als „besonders besorgniserregende Stoffe“ (SVHC - substances of very high concern) bezeichnet. Die Liste der SVHCs umfasst derzeit über 200 Chemikalien: beispielsweise Bisphenol A, diverse Weichmacher und Bleiverbindungen. Für einige dieser Stoffe gelten bereits Verbote und Beschränkungen, andere dürfen nur dann in der Produktion verwendet werden, wenn sie dafür auch zugelassen wurden.

Eine App gegen gefährliche Chemikalien

Gemeinsam mit 18 Partnern aus 12 europäischen Ländern entwickelten der VKI und Global 2000 in Österreich die Smartphone-App „Scan4Chem“. Sie erleichert es Konsument*innen nachzufragen, ob in ihren Produkten diese Schadstoffe enthalten sind. Weitere Informationen finden Sie online auf www.scan4chem.at

Tipps

  • App Scan4Chem häufig nutzen: Durch möglichst viele Anfragen wird den Unternehmen gezeigt, dass Konsument*innn sichere Produkte wollen. So wird der  Druck auf die Produzenten und den Handel erhöht, schädliche Substanzen durch sichere Alternativen zu ersetzen.
  • Vorsicht bei Billigware, Produkten aus Weichplastik und stark riechenden Kunststoffen. Diese sind mit größerer Wahrscheinlichkeit belastet. Das gilt auch für „Beigaben“ in (Kinder-)Zeitschriften.
  • Auf das Österreichische Umweltzeichen, das EU Ecolabel oder den Blauen Engel achten: Produkte, die damit ausgezeichnet sind, dürfen keine SVHCs beinhalten.
  • Informationen von Verbraucher- und Umweltorganisationen nutzen: Diese testen regelmäßig Produkte auf ihre Schadstoffbelastung.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu REACH und der Kennzeichnung von Chemikalien auf der Website von www.reachhelpdesk.at

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