In der Selbstbedienungsverordnung ist geregelt, ob gefährliche Produkte in Geschäften mit Selbstbedienung verkauft werden dürfen oder nicht. Als Grundlage für die Novellierung dieser Verordnung führte DIE UMWELTBERATUNG im Auftrag des BMLFUW eine Marktanalyse durch. Ziel der Analyse war zu erfassen, welche Produkte mit gefährlichen Eigenschaften, wie zum Beispiel ätzend oder gesundheitsschädlich, in Geschäften mit Selbstbedienung oder im Fachhandel mit Bedienung verkauft werden. Aus dieser Erhebung sollten Empfehlungen für die Novellierung abgeleitet werden.
Die UmweltberaterInnen waren in Supermärkten, Bau- und Fachmärkten und in Geschäften mit Fachbedienung unterwegs und hielten nach Produkten Ausschau, die mit Gefahrenzeichen gekennzeichnet sind. Sie hatten dabei Wasch- und Reinigungsmittel ebenso im Visier wie Heimwerkerprodukte, Büromaterial und Fahrzeugpflegemittel.
Konkrete Ergebnisse
In den Regalen der Geschäfte fanden die Umweltberater*innen wie erwartet eine große Anzahl an Produkten, die den Vorschriften entsprechend als „gesundheitsschädlich“ oder „ätzend“ gekennzeichnet waren. Darunter waren 48 Schwimmbadchemikalien, 34 Reinigungsmittel, 26 Montageschäume, 22 KFZ-Betriebsmittel und viele weitere Produkte mit gesundheitsschädlichen bzw. ätzenden Eigenschaften.