Marktrecherche zur Novellierung der Selbstbedienungsverordnung

Im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft recherchierte DIE UMWELTBERATUNG gefährliche Produkte in Supermärkten.

Laufzeit: 2013

Gefahrenzeichen auf ätherischen Ölen

In der Selbstbedienungsverordnung ist geregelt, ob gefährliche Produkte in Geschäften mit Selbstbedienung verkauft werden dürfen oder nicht. Als Grundlage für die Novellierung dieser Verordnung führte DIE UMWELTBERATUNG im Auftrag des BMLFUW eine Marktanalyse durch. Ziel der Analyse war zu erfassen, welche Produkte mit gefährlichen Eigenschaften, wie zum Beispiel ätzend oder gesundheitsschädlich, in Geschäften mit Selbstbedienung oder im Fachhandel mit Bedienung verkauft werden. Aus dieser Erhebung sollten Empfehlungen für die Novellierung abgeleitet werden.

Die UmweltberaterInnen waren in Supermärkten, Bau- und Fachmärkten und in Geschäften mit Fachbedienung unterwegs und hielten nach Produkten Ausschau, die mit Gefahrenzeichen gekennzeichnet sind. Sie hatten dabei Wasch- und Reinigungsmittel ebenso im Visier wie Heimwerkerprodukte, Büromaterial und Fahrzeugpflegemittel.

Konkrete Ergebnisse

In den Regalen der Geschäfte fanden die Umweltberater*innen wie erwartet eine große Anzahl an Produkten, die den Vorschriften entsprechend als „gesundheitsschädlich“ oder „ätzend“ gekennzeichnet waren. Darunter waren 48 Schwimmbadchemikalien, 34 Reinigungsmittel, 26 Montageschäume, 22 KFZ-Betriebsmittel und viele weitere Produkte mit gesundheitsschädlichen bzw. ätzenden Eigenschaften.

Harald Brugger

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte

service@umweltberatung.at

Ansprechperson:

DI (FH) Harald Brugger MSc 
DIE UMWELTBERATUNG

Wir verwenden Cookies, um Ihnen bestmögliche Serviceleistungen auf unserer Website zu ermöglichen.
Bei weiterer Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Speicherung und weiteren Verwendung der Cookies einverstanden.

ohne Cookies fortfahren
Mehr Informationen