Oft landen Elektrogeräte auf dem Müll, obwohl sie noch voll funktionsfähig sind, oder nur einen kleinen, leicht behebbaren Defekt haben. Wenn solche Geräte nach fachgerechter Überprüfung und Reparatur wieder verwendet werden können, ist dies ein wichtiger Beitrag zur Abfallvermeidung und Ressourcenschonung.
Pilotprojekt mit Reparaturbetrieben
Im Rahmen einer vom Lebensministerium initiierten ReUse-Plattform wurde bereits im Jahr 2009 ein „Leitfaden für die Wiederverwendung von Elektroaltgeräten in Österreich“ erstellt. DIE UMWELTBERATUNG Wien führte 2010 und 2011 gemeinsam mit Betrieben des Reparaturnetzwerks Wien und mit dem Kompetenzzentrum Elektronik und Umwelt (KERP) auf Basis dieses Leitfadens ein Pilotprojekt durch, bei dem Elektroaltgeräte aus dem Abfallstrom in die Wiederverwendungsschiene gebracht und die vorgeschlagenen Vorgangsweisen in der Praxis erprobt wurden. Das Projekt wurde von der Stadt Wien im Rahmen der Initiative „natürlich weniger Mist“ und vom Lebensministerium gefördert.
Wiederverwendung praxistauglich machen
Im Laufe des Projektes wurden praxistaugliche Abläufe für die Wiederverwendungsaktivitäten entwickelt und als Handlungsanleitungen zusammengefasst. Bedarfslisten geben einen Überblick über Anforderungen und Kriterien an Geräte für die Wiederverwendung.
Erfahrungen und Verbesserungsvorschläge
Im Rahmen des Projektes wurden auch die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Wiederverwendung bearbeitet und aufgezeigt, welche Verbesserungen für eine breitere Umsetzung der Wiederverwendungsaktivitäten noch notwendig sind.
Beispielsweise sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Wiederverwendung für Reparaturbetriebe erleichtert werden. Diese stellen derzeit in einigen Punkten eine für die kleinen Reparaturbetriebe nicht schaffbare Überforderung dar. Hinsichtlich der Geräteverfügbarkeit und des Gerätezustandes hat sich gezeigt, dass zwar theoretisch viele Geräte zur Verfügung stehen, ihre Wiederverwendung jedoch durch ihren schlechten Zustand – vor allem bei den gewerblichen Abfallströmen – erschwert wird. Empfehlenswert sind deshalb Maßnahmen für einen geräteschonenden Transport und geräteschonende Lagerungen. Weiters haben gewerbliche Sammelstellen aufgrund des logistischen Aufwands und durch Entgang von Altstofferlösen oft keinen direkten Nutzen, Geräte als dem Abfallstrom zur Wiederverwendung weiterzugeben. Auch hier sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.