
Die EU-Bioverordnung 834/2007 regelt den Anbau und die Produktion Biologischer Lebensmittel.
Was auf dem Etikett stehen muss:
1.) Bezeichnung z.B. "Bio-Dinkel". Der Hinweis "aus biologischer Landwirtschaft", der bisher verpflichtend bei der Sachbezeichnung war, ist nicht mehr notwendig.
2.) In der Zutatenliste am Etikett müssen zusätzlich die einzelnen Bio-Zutaten mit dem Hinweis, z.B.: „aus biologischer Landwirtschaft“ gekennzeichnet werden.
3.) Der Code der Bio-Kontrollstelle muss angeführt sein z.B. AT-BIO-XXX
4.) Verpflichtende Verwendung des EU-Bio-Logos
Es muss auf jedem vorverpackten Lebensmittel mit einem Bio-Anteil von mehr als 95% das EU-Bio-Logo drauf sein. Neben dem EU-Bio-Logo können auch das AMA-Bio-Zeichen und das BIO AUSTRIA-Markenzeichen angeführt werden.
5.) Kennzeichnung der Herkunft
Alle vorverpackten Bio-Lebensmittel müssen einen Hinweis auf die Herkunft der verarbeiteten Rohstoffe enthalten. Die Angabe erfolgt unmittelbar unter dem EU-Bio-Logo. Je nach Herkunftsland der Zutaten gibt es folgende Varianten:
- aus „EU-Landwirtschaft“: Gesamtmenge an Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs stammt zu mind. 98 % aus der EU
- aus „Nicht–EU-Landwirtschaft“: Die Erzeugnisse oder Rohstoffe werden aus Drittländern importiert.
- aus „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“: Es werden nicht nur EU-Rohstoffe bei der Produktion eingesetzt.
- aus „österreichischer Landwirtschaft“: Die Gesamtmenge an Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs stammt zu mind. 98 % aus Österreich. Diese Kennzeichnungsart kann analog auch für andere Länder verwendet werden. Dabei kann es sich um ein EU-Land oder Drittland handeln, zum Beispiel Kaffee aus Ecuador.
Quelle: www.bio-austria.at