Die EU-Bio-Verordnung (EU) 2018/848 schreibt vor, dass es ab Anfang 2026 erstmals verbindliche Vorgaben für Bio-Unternehmen gibt, welche Reinigungs- und Desinfektionsmittel (RuD) sie in ihren Verarbeitungs- und Lagerstätten verwenden dürfen. Eine fachliche Empfehlung, wie diese Vorgaben aussehen sollen, wurde in einem deutschen Projekt unter Einbindung internationaler Partner*innen erarbeitet. DIE UMWELTBERATUNG wirkte auch 2023 im Projekt „Empfehlungen für die Ausgestaltung der rechtlichen Vorgaben für Reinigungs- und Desinfektionsmittel in der Ökologischen Lebensmittelverarbeitung und Lagerung (RuDI)“ als Projektpartnerin für Österreich mit: fibl.org/de/themen/projektdatenbank/projektitem/project/1953
RuDI
DIE UMWELTBERATUNG hat bei der Erstellung von Empfehlungen für Reinigungs- und Desinfektionsmittel in der Ökologischen Lebensmittelverarbeitung mitgewirkt.
Laufzeit: 2023 bis heute
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Ansprechperson:
DI (FH) Harald Brugger MSc
DIE UMWELTBERATUNG