
Die Sanierung Ihres Wohnhauses sollte professionell geplant und ausgeführt werden. Viele Aspekte sollten dabei berücksichtigt werden, wie die Wertsicherung der Immobilie, Wohnkomfort, Energieeffizienz, Potenziale zur Nutzung erneuerbarer Energieträger, Möglichkeiten zur Wohnraumerweiterung, Zustand der Bausubstanz und vieles mehr. Die Stadt Wien fördert die Erstellung eines umfassenden Sanierungskonzeptes. Es muss thermisch-energetische Verbesserungsmaßnahmen beinhalten, die den Anforderungen der OIB Richtlinie 6 entsprechen.
Das Sanierungskonzept wird von Expert*innen erstellt
ZiviltechnikerInnen, BaumeisterInnen oder technische Büros der entsprechenden Fachrichtungen erstellen das Konzept für das Sanierungvorhaben inklusive der nötigen Unterlagen.
Um eine Förderung für das Konzept zu erhalten, müssen konkrete Maßnahmen geplant sein.
Folgende Maßnahmen werden geprüft:
- Dämmung der oberen Geschoßdecke / Dachschräge und der Kellerdecke
- Erneuerung oder energietechnische Verbesserung der Fenster
- Dämmung der Fassade(n)
- Erneuerung oder Verbesserung des Heizsytems und der Warmwasseraufbereitung
- Umstellung des Energieträgers für Heizung und Warmwasser in Richtung hocheffizienter alternativer Energiesysteme
- Potenzialerhebung für die Nutzung erneuerbarer Energie, wie Photovoltaik, Solarthermie und Erdwärme
Weitere mögliche Maßnahmen und Ziele:
- Möglichkeit eines Dachgeschoßausbaus oder eines Zubaus zur Schaffung neuer Wohnungen
- Maßnahmen für mehr Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit
- Maßnahmen zur Erhöhung des Wohnkomforts, wie Balkonzubauten
Welche Förderungsvoraussetzungen gibt es?
- Wohngebäude deren Baubewilligung mindestens 20 Jahre zurückliegt
- Für Einfamilienhäuser und Kleingartenwohnhäuser muss eine Hauptwohnsitzmeldung vorliegen
- Mindestens die Hälfte der Gesamtnutzfläche des Gebäudes muss nach der Sanierung bewohnt sein
Was wird gefördert und wie hoch ist die Förderung?
Gefördert wird der Kostenaufwand für die Vor-Ort-Besichtigung, die Beratungsleistung und die Erstellung des Sanierungskonzeptes (inklusive Energieausweis).
Förderhöhen:
- Einfamilien-, Kleingartenwohn- und Reihenhäuser bis zu 1.000 Euro
- Zweifamilienhäuser bis zu 1.500 Euro
- Gebäude ab drei Wohneinheiten bis zu 5.000 Euro
- Die Förderung umfasst in jedem Fall 50 % der nachgewiesenen und angemessenen Kosten.
- Sollte im Anschluss eine geförderte Sanierung umgesetzt werden, wird bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten die bereits gewährte Förderung für das Sanierungskonzept auf die Sanierungsförderung angerechnet.