Der Stromkostenzuschuss wird auch "Stromkostenbremse" oder „Strompreisbremse“ genannt. Er wird rückwirkend vom 1. Dezember 2022 bis 30.Juni 2024 verrechnet.
Stromkostenzuschuss - einfach erklärt
Stromkostenbremse für Haushalte mit 1-3 Personen
Um die Haushalte zu entlasten, zahlt der Staat einen Teil des Strompreises. Der Strompreis soll 10 Cent pro Kilowattstunde betragen. Deshalb übernimmt der Staat die restlichen Kosten dafür - allerdings nur bis zu zwei bestimmten Grenzen: Und zwar darf Ihr Strom höchstens 30 Cent pro Kilowattstunde kosten. Die tatsächliche Höhe hängt also vom Arbeitspreis des Stromlieferanten ab. Außerdem zahlt der Staat nur den Zuschuss für den Stromverbrauch bis zu 2.900 kWh. Wenn Ihr Haushalt mehr als 2.900 kWh verbraucht, müssen Sie alles darüber hinaus selbst bezahlen.
- Der Stromkostenzuschuss kommt automatisch. Er wird von ihrer Stromrechnung abgezogen. Sie finden den Betrag des Stromkostenzuschusses auf der Jahresbrechnung Ihres Stromlieferanten.
- Der Zuschuss ist unabhängig vom Einkommen.
- Der Zuschuss wird immer für einen Stromzähler, also einen Zählpunkt abgerechnet.
Gute Beispiele finden Sie auf der Webste der Arbeiterkammer Wien: www.arbeiterkammer.at/strompreisbremse.
Stromkostenbremse für große Haushalte
Jeder Haushalt mit einem Stromliefervertrag bekommt ein Grundkontingent, also einen Zuschuss bis zu einer Grenze von 2.900 kWh Strom. 2.900 kWh sind der durchschnittliche Verbrauch eines 3-Personen-Haushaltes. Haushalte, in denen mehr Personen leben, bekommen einen weiteren Zuschuss.
- Haushalte mit mehr als 3 Personen erhalten zusätzlich zum Grundkontingent einen soganannten Stromkostenergänzungszuschuss.
- Dieser Zuschuss wird in 3 Teilbeträgen abgerechnet.
- Die Anpassung sollte automatisch passieren, sobald mehr als 3 Personen an einer Adresse gemeldet sind und im Haushalt ein Stromzähler vorhanden ist.
Überprüfen Sie auf der Jahresstromrechnung ihres Stromlieferanten, ob die Anpassung funktioniert hat.
Haushalte mit 2 oder mehr Stromzählern müssen einen Antrag stellen. Ein Antrag ist auch nötig, wenn die zahlungspflichtige Person nicht bei der Zählstelle hauptgemeldet ist.
Details werden auf den Info-Seiten zum Stromkostenergänzungszuschuss gut erklärt. Eine Servicetelefon zur Strompreisbremse gibt es unter der Nummer 050 233 780.
Stromverbrauch abschätzen - Kommt mein Haushalt mit 2.900 kWh pro Jahr aus?
Ein Blick auf frühere Jahresabrechnungen Ihres Stromanbieters hilft, um Ihren Verbrauch abzuschätzen. Sofern sich nichts an der Haushaltgröße ändert oder ein besonders stromintensives Hobby begonnen wurde, sollte der Verbrauch ähnlich sein. Dies gilt natürlich nur, wenn der Strom ausschließlich für Haushaltsgeräte und Beleuchtung verwendet wird. Denn wenn mit Strom geheizt wird, hängt der Verbrauch auch vom jeweiligen Winter ab. Wie man einen Überblick über den eigenen Stromverbrauch behält, zeigen wir im DIY-Stromverbrauch richtig einschätzen.
Fallen der Strompreisbremse
Vorsicht bei Nachtstrom: Es wird nur ein Stromzähler pro Haushalt für den Zuschuss angerechnet.
Nachtstrom war früher billiger als Tagstrom. Deshalb wurde er vor allem für Warmwasserboiler und Nachtspeicheröfen verwendet. In manchen Haushalten gibt es für den Nachtstrom einen zweiten Stromzähler. Dieser zweite Zählpunkt wird bei der Strompreisbremse nicht berücksichtigt.
Beispiel: Wenn Sie pro Jahr nur 1.000 kWh Tagstrom, aber 3.500 kWh Nachtstrom verbrauchen, bekommen Sie die Förderung nur für die 1.000 kWh Tagstrom.
Wir empfehlen, Nachtspeicheröfen von professionellen Elektriker*innen auf Tagstrom umschließen zu lassen und den Nachtstromzähler abzumelden.
Der Staat zahlt den Strom großteils. Warum soll ich Energiesparen?
Die meisten 1- oder 2-Personen-Haushalte liegen mit ihrem Stromverbrauch tatsächlich weit unter dem Grenzwert von 2.900 kWh. Hat Energiesparen trotzdem Sinn? Ja, es gibt zwei gute Gründe:
- Im Hinblick auf den Klimaschutz macht es sehr wohl Sinn, weiterhin Energie zu sparen: Wenn weniger Strom erzeugt werden muss, sinken die Treibhausgas-Emissionen. Dazu kommt noch, dass weniger Energie nach Österreich importiert werden muss.
- Die Stromkostenbremse gilt aktuell nur bis 30.06.2024. Danach fallen wieder die vollen Kosten an.
Viele elektrische Heizungen verbrauchen mehr Strom als die Stromkostenbremse abdeckt.
Gängige elektrische Radiatoren, Heizlüfter und Heizstrahler sind nur für den kurzen Einsatz gedacht. Sie haben oft eine Maximalleistung von 2.000 Watt. Das bedeutet einen Stromverbrauch von 2 kWh pro Stunde Betrieb.
Ein Beispiel: Wer einen Heizstrahler für 8 Stunden laufen lässt, verbraucht bei durchschnittlich 244 Heiztagen 3.904 kWh, nur um einen Raum zu heizen. Damit allein wäre der Verbrauch schon weit über dem durch die Stromkostenbremse geförderten Verbrauch. Sie müssten für die darüber hinausgehenden 1.004 kWh den vollen Strompreis bezahlen.
Infrarotpaneele wärmen gut, wenn man sich direkt daneben aufhält
Infrarotpaneele arbeiten mit Strahlungswärme – das bedeutet, sie erwärmen nicht die Luft, sondern die Wände, Böden, Gegenstände oder Körper in ihrer Umgebung. Das ist angenehm, wenn man direkt davorsitzt. Etwas abseits bekommt man von der Wärme aber nichts mehr ab. Ein sinnvoller Einsatzort für ein Infrarotpaneel kann z.B. das Badezimmer sein, wo man sich nur kurz und in der Nähe der Heizung aufhält.
Gängige Infrarotpaneele haben eine Leistung von ca. 1.000 Watt, also einen Verbrauch von 1 kWh pro Stunde Betrieb. Ihr Stromverbrauch ist damit geringer als der eines Heizlüfters. Meistens braucht man jedoch mehrere Paneele, um einen Raum zu heizen und spart dadurch keine Kosten.