Das Lebensmittelkennzeichnungsrecht umfasst eine Reihe von gesetzlichen Verordnungen. Dazu gehören die Lebensmittel-kennzeichnungsverordnung, die Nährwertkennzeichnungs-verordnung, die Fertigpackungsverordnung, die Zusatzstoffverordnung, die Farbstoffverordnung und die Verordnung von Süßungsmitteln. Zusätzliche Bestimmungen gibt es außerdem für bestimmte Lebensmittelgruppen wie z.B. für tiefgefrorene Lebensmittel.
Für offen angebotene Waren und bei der Direktvermarktung gelten viele Kennzeichnungsvorschriften nicht, da sich hier die/der KäuferIn direkt bei/m der HändlerIn zum Produkt erkundigen und es in Augenschein nehmen kann.