Zu diesen Maßnahmen zählen die Auswahl von geeigneten Arten und Sorten, die mechanische Unkrautbekämpfung und auch eine gewisse Toleranz gegenüber leichten Schädigungen an den Pflanzen.
Für biologische Gärtner*innen ist nur eine eingeschränkte Auswahl an Mitteln gegen Schädlinge und Pflanzenkrankheiten erlaubt. Diese Auswahl orientiert sich an den erlaubten Mitteln in der biologischen Landwirtschaft, so wie sie im Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 zur Verordnung (EU) 2018/848 angeführt sind. Entsprechend den Prinzipien des Bio-Landbaus dürfen die erlaubten Wirkstoffe nicht als Herbizide eingesetzt werden.
Die aktuelle Liste der erlaubten Wirkstoffe finden Sie auf der Website von EASY-CERT services Betriebsmittelbewertung