Kosmetik für Tierliebhaber*innen!

Die Kosmetikindustrie verwendet viele unterschiedliche Stoffe, die aus Pflanzen, Tieren und Mineralien hergestellt werden. Um sicher zu gehen, dass für zertifizierte Naturkosmetik und Biokosmetik kein Tier zu Schaden kommt, empfiehlt DIE UMWELTBERATUNG für den Einkauf drei Gütesiegel und eine Positivliste.

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Für die Herstellung von zertifizierter Natur- und Biokosmetik sind Stoffe, die von toten Wirbeltieren stammen, verboten. Zu den Wirbeltieren zählen alle Tiere, die eine Wirbelsäule besitzen wie Säugetiere, Vögel, Reptilien, Amphibien und Fische. Inhaltsstoffe, die von lebenden Tieren oder von toten Wirbellosen wie Schnecken, Insekten und Würmern stammen, sind in zertifizierter Natur- und Biokosmetik erlaubt. Tierliebhaber*innen, die Kosmetik gänzlich ohne Tierleid kaufen möchten, empfiehlt DIE UMWELTBERATUNG drei Gütesiegel und eine Positivliste, die Kosmetik ohne Tierversuche oder ohne tierische Stoffe kennzeichnen.

IHTN („Hase mit schützender Hand“)

Der „Hase mit schützender Hand“ verbietet Tierversuche an Wirbeltieren und Wirbellosen. Tote Tiere dürfen in Produkten mit diesem Gütesigel nicht verwendet werden. Alle Unternehmen, die Produkte mit diesem Logo haben, verzichten bereits seit 1979 auf Tierversuche. Der internationale Herstellerverband für tierschutzgeprüfte Naturkosmetik, Kosmetik und Naturwaren e.V. (IHTN) ist für die Vergabe des Gütesiegels zuständig. 

Leaping Bunny („Springender Hase“)

Der „Springende Hase“ ist das am häufigsten verwendete Gütesiegel für tierversuchsfreie Kosmetik. Tierversuche dürfen nicht in Auftrag gegeben werden. Die HerstellerInnen müssen einmal im Jahr überprüfen, ob ihre Lieferkette tierversuchsfrei ist. Für die Kriterien dieses Gütezeichens ist in Europa die ECEAE (European Coalition to End Animal Experiments) verantwortlich. Weitere Informationen finden Sie unter www.leapingbunny.org (Englisch).

Veganblume

Die Veganblume garantiert, dass die HerstellerInnen keine Stoffe von Tieren verwenden und keine Tierversuche für das Kosmetikprodukt durchführen lassen. Auch die einzelnen Inhaltsstoffe sind nicht an Tieren getestet. Die Auszeichnung mit der Veganblume muss von den ProduktherstellerInnen jährlich bei der Vegan Society beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.vegan.at.

Positivliste der Tierrechtorganisation PETA

Die internationale Tierrechtsorganisation PETA erstellt eine Positivliste für tierversuchsfreie Kosmetik. Die gelisteten Kosmetikunternehmen bestätigen schriftlich, dass für die Kosmetik und ihre Inhaltsstoffe keine Tierversuche durchgeführt wurden. Außerdem verkaufen sie ihre Produkte nicht in China, denn in China müssen Tierversuche gemacht werden, weil es das Gesetz verlangt. Weitere Informationen finden Sie unter kosmetik.peta.de.

Der Hintergrund: Tierversuche innerhalb der EU

Innerhalb der Europäischen Union (EU) muss Kosmetik nach gesetzlichen Vorgaben (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) hergestellt werden. Diese Verordnung verbietet Tierversuche für die Inhaltsstoffe und das fertige Kosmetikprodukt. Viele chemische Stoffe werden aber nicht nur für Kosmetik verwendet. Ein Stoff kann zum Beispiel auch für Reinigungs- oder Waschmittel hergestellt werden. Dann unterliegt der Inhaltsstoff aber einer anderen Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, REACH-Verordnung). Die REACH-Verordnung schreibt den Unternehmen vor, dass sie für diese Art der Stoffe Tierversuche durchführen müssen. Das heißt, Kosmetik kann doch aus Stoffen hergestellt sein, die an Tieren getestet wurden. Deshalb empfiehlt DIE UMWELTBERATUNG sich beim Kauf an den oben genannten Gütesiegeln oder an der PETA -Positivliste zu orientieren.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie bei

  • animal.fair (gemeinnütziger Verein)
  • AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH)

Wir beraten Sie gerne persönlich!

DIE UMWELTBERATUNG
+43 1 803 32 32
service@umweltberatung.at

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