Es gibt nicht nur Annuitätenzuschüsse (Zuschuss zur Darlehenstilgung), sondern auch Direktförderungen, so genannte "nichtrückzahlbare Investitionskostenbeiträge", die dem/der AntragstellerIn Bares auf die Hand bringen.
Auskunft und Zuständigkeit - Info-Point MA 25 und MA 50:
MA 50 - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtlichen Angelegenheiten
1190 Wien, Muthgasse 62, T: 01/4000-74840
MA25 - Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser - technische Auskünfte
1200 Maria Restituta Plazt 1, T: 01/4000-25224
Informationen zu den einzelnen Förderungen gibt es bei folgenden Stellen der Wiener Stadtverwaltung, KPC sowie bei Klima- und Energiefonds