Es gibt nicht nur Annuitätenzuschüsse (Zuschüsse zur Darlehenstilgung), sondern auch Direktförderungen, so genannte "nichtrückzahlbare Investitionskostenbeiträge", die dem*der Antragsteller*in Bares auf die Hand bringen.
Auskunft und Zuständigkeit - Info-Point MA 25 und MA 50:
MA 50 - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
1190 Wien, Muthgasse 62, T: 01/4000-74840
MA25 - Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser - technische Auskünfte
1200 Maria Restituta Platz 1, T: 01/4000-25224
Informationen zu den einzelnen Förderungen gibt es bei den unten angeführten Stellen. Ob und in welchem Ausmaß die Landes- und Bundesförderungen kombinierbar sind, bitten wir bei den jeweiligen Förderstellen zu erfragen.