Alle Biolebensmittel, die innerhalb der EU produziert worden sind, müssen mit dem europäischen Biologo gekennzeichnet sein.
Das grüne Biologo kennzeichnet ausschließlich biologische Lebensmittel, deren Gewicht mindestens zu 95 % aus Biozutaten besteht. Produkte aus Umstellungsbetrieben dürfen nicht mit dem Logo gekennzeichnet werden. Andere Biosiegel und private Logos und Marken dürfen weiterhin zusätzlich verwendet werden.
Biolebensmittel, die außerhalb der EU produziert wurden, können freiwillig mit dem Logo gekennzeichnet werden, sofern sie den europäischen Bio-Verordnungen entsprechen.