Das Nachfolgemodell des Reparaturbonus beträgt eine maximale Förderhöhe von 130 Euro je Bon. Der Ablauf des Einlösens der Geräte-Retter-Prämie bleibt generell gleich wie beim Reparaturbonus. Jedoch gibt es andere Förderkriterien und den Gerätekategorien. E-Bikes, Fahrräder, Smartphones und Handys fallen beispielsweise nicht mehr in diese Förderung hinein. Wir haben für Sie die häufigsten Fragen zur neuen Geräte-Retter-Prämie zusammengefasst.
FAQ zur neuen Geräte-Retter-Prämie
Wie funktioniert die Geräte-Retter-Prämie?
Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich können die Geräte-Retter-Prämie für Kostenvoranschläge oder für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten einlösen. Gefördert werden Kostenvoranschläge und die Reparatur, Service oder Wartung von Elektrogeräten und Elektronikgeräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden.
Wie hoch ist die Förderung der Geräte-Retter-Prämie?
Es werden 50 % der Kosten für eine Reparatur, ein Service oder eine Wartung gefördert. Maximal sind es 130 Euro Förderung. Zudem werden 50 % der Kosten für einen Kostenvoranschlag gefördert. Maximal sind es 30 Euro Förderung.
Wo kann ich die Geräte-Retter-Prämie beantragen?
Die Geräte-Retter-Prämie kann erst ab dem 12. Jänner 2026 beantragt werden. Um die Förderung nutzen zu können, müssen Sie sich auf der Website der Geräte-Retter-Prämie registrieren und einen Bon beantragen.
Wie löse ich die Bons für die Geräte-Retter-Prämie ein?
Pro Reparaturfall kann nur ein Bon genützt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Wochen und ist am Bon angeführt. Verstreicht diese Frist, verfällt der Bon. Danach kann jedoch wieder ein neuer Bon beantragt werden. Kunden*innen müssen den Bon beim Betrieb vorzeigen. Nach erfolgter Reparatur muss zuerst die volle Rechnung bezahlt werden. Die Förderung wird nachträglich (1-2 Monate später) auf das Konto der Kund*innen überwiesen.
Welche Reparaturen werden gefördert?
Gefördert werden die Reparatur und der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Das umfasst Elektrogroßgeräte wie Waschmaschinen oder Kühlschränke, Elektrokleingeräte wie Kaffemaschinen oder Mixer, aber auch Lampen, Nähmaschinen Elektro-Werkzeuge, Computer, Laptops, Bildschirme, Bürokleingeräte, Hi-Fi- und TV-Geräte. Nicht mehr gefördert werden (im Gegensatz zum Vorgängermodell Reparaturbonus): E-Bikes, Fahrräder, Smartphones und Handys, sowie Luxus-, Wellness- oder reine Unterhaltungsgeräte wie Massagesessel, Fußsprudelbäder oder Karaokeanlagen.
Wo kann ich die Geräte-Retter-Prämie einlösen?
Die Förderung kann österreichweit bei jenen Betrieben eingelöst werden, die sich für diese Förderaktion registriert haben. Auch viele Betriebe im Reparaturnetzwerk nehmen den Reparaturbonus an.


