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So funktioniert die Geräte-Retter-Prämie

Seit 12. Jänner 2026 kann die Geräteretter-Prämie, die Nachfolgerin des Reparaturbonus, beantragt werden. Hier finden Sie die neuen Förderkriterien, Gerätekategorien und Förderhöhe.

Mann repariert Waschmaschine

Das Nachfolgemodell des Reparaturbonus beträgt eine maximale Förderhöhe von 130 Euro je Bon. Der Ablauf des Einlösens der Geräte-Retter-Prämie bleibt generell gleich wie beim Reparaturbonus. Jedoch gibt es andere Förderkriterien und den Gerätekategorien. E-Bikes, Fahrräder, Smartphones und Handys fallen beispielsweise nicht mehr in diese Förderung hinein. Wir haben für Sie die häufigsten Fragen zur neuen Geräte-Retter-Prämie zusammengefasst.

FAQ zur neuen Geräte-Retter-Prämie

Wie funktioniert die Geräte-Retter-Prämie?

Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich können die Geräte-Retter-Prämie für Kostenvoranschläge oder für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten einlösen. Gefördert werden Kostenvoranschläge und die Reparatur, Service oder Wartung von Elektrogeräten und Elektronikgeräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden.

Wie hoch ist die Förderung der Geräte-Retter-Prämie?

Es werden 50 % der Kosten für eine Reparatur, ein Service oder eine Wartung gefördert. Maximal sind es 130 Euro Förderung. Zudem werden 50 % der Kosten für einen Kostenvoranschlag gefördert. Maximal sind es 30 Euro Förderung.

Wo kann ich die Geräte-Retter-Prämie beantragen?

Die Geräte-Retter-Prämie kann erst ab dem 12. Jänner 2026 beantragt werden. Um die Förderung nutzen zu können, müssen Sie sich auf der Website der Geräte-Retter-Prämie registrieren und einen Bon beantragen.

Wie löse ich die Bons für die Geräte-Retter-Prämie ein?

Pro Reparaturfall kann nur ein Bon genützt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Wochen und ist am Bon angeführt. Verstreicht diese Frist, verfällt der Bon. Danach kann jedoch wieder ein neuer Bon beantragt werden. Kunden*innen müssen den Bon beim Betrieb vorzeigen. Nach erfolgter Reparatur muss zuerst die volle Rechnung bezahlt werden. Die Förderung wird nachträglich (1-2 Monate später) auf das Konto der Kund*innen überwiesen.

Welche Reparaturen werden gefördert?

Gefördert werden die Reparatur und  der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Das umfasst Elektrogroßgeräte wie Waschmaschinen oder Kühlschränke, Elektrokleingeräte wie Kaffemaschinen oder Mixer, aber auch Lampen, Nähmaschinen Elektro-Werkzeuge, Computer, Laptops, Bildschirme, Bürokleingeräte, Hi-Fi- und TV-Geräte. Nicht mehr gefördert werden (im Gegensatz zum Vorgängermodell Reparaturbonus): E-Bikes, Fahrräder, Smartphones und Handys, sowie Luxus-, Wellness- oder reine Unterhaltungsgeräte wie Massagesessel, Fußsprudelbäder oder Karaokeanlagen.

Wo kann ich die Geräte-Retter-Prämie einlösen?

Die Förderung kann österreichweit bei jenen Betrieben eingelöst werden, die sich für diese Förderaktion registriert haben. Auch viele Betriebe im Reparaturnetzwerk nehmen den Reparaturbonus an.

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