Klimaschutz - was ist das?

Unter Klimaschutz versteht man Maßnahmen und Aktivitäten gegen die globale Erwärmung und die Folgen des Klimawandels. Im Lauf mehrerer Jahrzehnte wurden eine Reihe von Vereinbarungen getroffen, die das Klima schützen sollten.

Erdatmosphäre

Befürchtungen über die Auswirkungen des Klimawandels auf die ökologische, ökonomische und soziale Zukunft der Erde haben zu europäischen und weltweiten politischen Vereinbarungen geführt.

Vereinbarungen in der europäischen Union

EU Klima- und Energiepaket 2020

  • Alle EU-Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, ihre Treibhausgas-Emissionen bis zum Jahr 2020 um 20 % zu senken. Als Vergleich dient der Wert aus dem Jahr 1990.
  • 20 % der Energie der EU soll dann aus erneuerbaren Energiequellen stammen.
  • Österreich darf 2020 maximal 47,8 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente ausstoßen.

EU Klima- und Energiepaket 2030

  • Die EU-Mitgliedsstaten haben sich verpflichtet, die Treibhausgas-Emissionen um mindestens 40 % zu senken. Als Vergleich dient der Wert aus dem Jahr 1990. 
  • Die erneuerbaren Energien sollen in der EU mindestens einen Anteil von 32 % erreichen.  

EU Klimafahrplan 2050

  • Bis 2050 muss der Temperaturanstieg deutlich unter 2°C gehalten werden. zu halten.
  • Industrieländer sollen daher weitgehend auf fossile Energieträger verzichten.
  • 80 % der Treibhausgas-Emissionen müssen eingespart werden. Als Vergleich dient der Wert aus dem Jahr 1990. 
  • Die Kosten für die Maßnahmen sind für die umso niedriger, je früher sie umgesetzt werden.

Internationale Klimaverhandlungen

Internationale Klimarahmenkonvention (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) 1992

Im Jahr 1992 wurde die internationale Klimarahmenkonvention (UNFCCC) unterzeichnet. Das langfristige Ziel ist es, dass menschliche Aktivitäten keinen weiteren Treibhauseffekt mehr verursachen. Die UNFCCC wurde bis heute von fast allen Staaten der Welt bestätigt.

Kyoto-Protokoll 2005

  • Verpflichtende THG-Reduktionen für alle Industriestaaten festgelegt.
  • Die EU einigte sich darauf, ihre THG-Emissionen um 8 % zu reduzieren.
  • Österreich verpflichtete sich die Emissionen um 13 % gegenüber dem Jahr 1990 zu verringern.

2012 ging die erste Kyoto-Verpflichtungsperiode zu Ende. Die 2. Periode läuft von 2013 bis 2020.

  • Die EU und einige Industrieländer verpflichten sich in dieser 2. Periode dazu, 20 % der THG-Emissionen gegenüber 1990 einzusparen. Dieses Ziel steht im Einklang mit dem bereits gültigen Klima- und Energiepaket 2020.

"Paris Agreement" 2015:

  • In Paris wurde im Jahr 2015 ein neues globales Klimaschutzabkommen für die Zeit nach 2020 beschlossen. Das Pariser-Abkommen ist das erste Abkommen, dass das langfristige Ziel enthält den Temperaturanstieg unter 2°C zu halten.
  • Im Gegensatz zum Kyoto-Protokoll nehmen am Pariser-Abkommen nicht nur Industrieländer, sondern auch Schwellen- und Entwicklungsländer teil. 
  • Ab 2020 müssen alle teilnehmenden Vertragsparteien ihre Klimaschutzziele vorlegen und über die Fortschritte Bescheid geben.

„Katowice Rulebook“ 2018

  • In einer sogenannten Vertragskonferenz wurden Regeln für die Umsetzung des Pariser-Abkommens beschlossen.

Quelle: https://www.umweltbundesamt.at/umweltsituation/luft/treibhausgase/, 5.11.2019

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