
Seit 1. Jänner 2011 besteht gemäß § 10 d des Wiener Abfallwirtschaftsgesetzes die Verpflichtung, Mehrwegsysteme bei Veranstaltungen einzusetzen, bei denen Speisen oder Getränke ausgegeben werden.
Das Mehrweggebot gilt für Veranstaltungen,
- bei denen mehr als 1.000 Personen teilnehmen können oder
- bei denen mehr als 500 Personen teilnehmen können und die in Veranstaltungsstätten stattfinden, für die eine unbefristete Eignungsfeststellung gemäß §21 Wiener Veranstaltungsgesetz vorliegt oder
- die auf Liegenschaften, die im Eigentum der Bundeshauptstadt Wien stehen, stattfinden.
Die Stadt Wien setzt damit einen weiteren Schritt, um Abfälle zu vermeiden und Rohstoffe zu schonen.