Gemäß Wiener Veranstaltungsgesetz besteht die Verpflichtung Mehrwegsysteme bei Veranstaltungen einzusetzen, bei denen Speisen oder Getränke ausgegeben werden, und
- an denen mehr als 1.000 Personen teilnehmen können oder
- die auf Liegenschaften stattfinden, die im Eigentum der Bundeshauptstadt Wien stehen.
Ausgenommen sind Veranstaltungen, die nicht dem Wiener Veranstaltungsgesetz unterliegen, sowie Veranstaltungen, bei denen aus sicherheitspolizeilichen Gründen die Verwendung von bestimmten Mehrwegprodukten nicht erlaubt ist. In letzterem Fall sind Verpackungen, Behältnisse, Geschirr und Bestecke aus nachwachsenden Rohstoffen (z.B. aus Karton oder Holz) zu verwenden.