Nanotechnologien bieten die Chance, zur Ressourcenschonung und zu Energieeinsparungen beizutragen. So ist zu erwarten, dass der Einsatz von Nanotechnologien in der Energieumwandlung und –speicherung hilft, deren Effizienz zu steigern und so einen Beitrag zum Klimaschutz leisten wird.
Gleichzeitig könnten viele Anwendungen aber Risiken für Umwelt und Gesundheit bergen, die laut internationaler ExpertInnenmeinungen großteils noch nicht ausreichend untersucht sind.
Nanosilber als Gefahr für die Umwelt?
Nach dem derzeitigem Stand des Wissens könnte der Einsatz von antimikrobiell wirkendem Nanosilber problematisch für unsere Umwelt sein. Es ist in der US-amerikanischen Datenbank für Nanoprodukte des Wodrow-Wilson Instituts das am häufigsten eingesetzte Nanomaterial und in 143 von 606 Produkten enthalten. Seine Anwendung geht von Haushaltsverpackungen über Geschirr, Textilien, Waschmaschinen, Armaturen bis Zahnbürsten, Wundverbände und Medizintechnik.
Es ist zu befürchten, dass eine exzessive Benutzung von Nano-Silber zur Schädigung der Ökosysteme führen kann. Denn Nano-Silber kann die Zellen von Bakterien schädigen, indem die Zellmembran und für den Nährstofftransport wichtige Enzyme zerstört oder beschädigt werden. Durch intensiven Einsatz von Nano-Silber könnten so viele nützliche Bakterien vernichtet werden, die unverzichtbar für Boden, Pflanzen und Tiere sind. Außerdem befürchten ExpertInnen, dass der Gebrauch von Nano-Silber zu erhöhter Antibiotikaresistenz bei Bakterien führen könnte. Die Resistenzen stellen bereits heute ein großes Problem bei der Behandlung von Infektionen dar. Bislang sind jedoch die genauen Wirkmechanismen von Nano-Silber und die Auswirkungen in Ökosystemen unklar.
Daher bestimmte die Umweltschutz-Bundesbehörde der USA (EPA) bereits Ende 2006 eine erste Regulierung zur Verwendung von Nanosilber: Hersteller müssen Produkte, die Silber-Nanopartikel enthalten und eine keimtötende Wirkung anpreisen, auf ihre Unbedenklichkeit für die Umwelt untersuchen. Diese Regelung wird aber auch kritisiert, da sie mit der Bedingung an die Werbung für die antibakterielle Wirkung geknüpft ist und nicht am Gehalt an Nano-Silber - sobald die Werbung wegfällt, muss die Unbedenklichkeit nicht mehr nachgewiesen werden.