Was steckt in verarbeiteten Bio-Produkten?

Bio-Produkte müssen zu mindestens 95 % aus Bio-Zutaten bestehen. Die Verwendung von Zusatzstoffen ist wesentlich strenger als bei herkömmichen Lebensmitteln.

frische Zutaten verarbeiten

Verarbeiteten Bio-Produkten dürfen unter bestimmten Umständen in geringer Menge Zutaten beigemengt sein, die nicht aus biologischer Landwirtschaft stammen; nämlich dann, wenn bestimmte Zutaten nicht oder nicht in ausreichender Menge in Bioqualität verfügbar sind - wie z. B. Muskatnuss oder Maracuja, die in einer Positivliste in der EU-Verordnung 834/2007 angeführt sind.

Verarbeitete Lebensmittel dürfen allerdings nur dann als Bio-Lebensmittel bezeichnet werden, wenn mindestens 95 % der Zutaten aus biologischer Landwirtschaft stammen.

Zusatzstoffe – mit Maß und Ziel

Bei der Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln werden nur die absolut notwendigsten Zusatzstoffe verwendet, diese sind in der EU-Bio-Verordnung gelistet. Beispiel dafür sind Pökelsalz und Ascorbinsäure für die Wurstherstellung oder die Verdickungsmittel Pektin und Agar-Agar für Marmela­de. Tatsache ist, dass derzeit laut EU-Bio-Verordnung nur ein geringer Anteil an Lebensmittelzusatzstoffen für Bio-Lebensmittel erlaubt sind, während es in der konventionellen Produktion über 300 zum Teil kritische Zusatzstoffe gibt.

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