Städte sind Lebensraum zahlreicher Vogel- und Fledermausarten, die ursprünglich Felslandschaft besiedelten. Viele dieser Arten kommen heute fast ausschließlich in Städten vor, wie beispielsweise der Mauersegler. Dementsprechend kommt dem Lebensraum Stadt eine besondere Bedeutung für den Schutz dieser Tiere zu.
Aufgrund ihrer Lebensweise sind diese Tierarten auf Brutplätze und Rückzugsräume an Gebäuden angewiesen und nutzen diese Jahr für Jahr erneut, zum Teil über mehrere Jahrzehnte.
Leider gehen die Bestände dieser Tierarten in den letzten Jahren zurück. Durch Bautätigkeiten wie Wärmedämmung und Dachausbauten verlieren sie ihre Nistplätze. Deshalb stehen in Wien Vögel und Fledermäuse, die an Gebäude gebunden sind, unter Naturschutz. Es ist verboten, die Brutplätze und Quartiere der Tiere zu zerstören oder zu beschädigen oder die Tiere in der Fortpflanzungszeit zu stören.
Im Wiener Arten- und Lebensraumschutzprogramm "Netzwerk Natur" der Wiener Umweltschutzabteilung – MA 22 sind Ziele und Maßnahmen zum Schutz dieser Arten festgelegt. Stadttauben zählen hingegen nicht zu den geschützten Arten!
Die folgenden geschützten Arten sind besonders von Sanierungen betroffen und auf Schutzmaßnahmen angewiesen:
Tipps, um Tiere an Gebäuden zu schützen
- Achten Sie beim Umbau auf geschützte Tierarten und ihre Brutplätze.
- Montieren Sie rechtzeitig Ersatznistkästen bei Fassadensanierungen und Dachausbauten.
- Lassen Sie sich bei Bautätigkeiten von Biologiefachkräften beraten. DIE UMWELTBERATUNG stellt Ihnen dafür Kontaktadressen zur Verfügung.
- Kennen Sie einen Fall, in dem Tiere an Gebäuden bedroht sind? Die MA22 der Stadt Wien bietet Ihnen Unterstützung.
- Informationen der MA22 zum Arten- und Lebensraumschutz an Gebäuden: www.wien.gv.at/umweltschutz
Plakette "Vogel- oder Fledermaus-freundliche Häuser"
Die Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22) zeichnet mit ihrer Plakette "Vogel- oder Fledermaus-freundliche Häuser" aus. Das sind Gebäude, die Nistmöglichkeiten für Gebäudebrüter oder Lebensraum für Fledermäuse schaffen.
Unterstützung durch Expert*innen
Folgende Expertinnen und Experten unterstützen Sie bei Artenschutzmaßnahmen im Zuge von Gebäudesanierungen:
coopNATURA, Büro für Ökologie und Naturschutz
Kontakt: office@coopnatura.at / 0699 10391190
www.coopnatura.at
Fachbereich: Ornithologie, Fledermauskunde
Dr. Maria Hoi-Leitner, Ornithologin
Kontakt: mariahoileitner@gmail.com / 0699 15 04 38 33
Fachbereich: Ornithologie (Dohle, Mauersegler, Mehlschwalbe…)
Ulrich Hüttmeir, BSc., Chiropterologe
Kontakt: ulrich@huettmeir.at/ 0676 75 30 645
Fachbereich: Fledermauskunde
Dr. Doris Lindbaum
Kontakt: doris.lindbaum@gmail.com
Fachbereich: Ornithologie, Fledermäuse, Entomologie (Heuschrecken, Tagfalter)
Karin Schlechta, BSc., Ornithologin
Kontakt: karinschlechta@gmx.at /0660 65 77 670
Fachbereich: Mauersegler, Ornithologie allgemein
Janette Siebert, MSc., Ornithologin
Kontakt: janette.siebert@yahoo.de / 0680 11 200 28
Fachbereich: Gebäudebrüter (Mauersegler, Schwalben, Turmfalken etc.), Ornithologie allgemein
Thomas Starkmann, BA, Ornithologe
Kontakt: thomas.starkmann@gmail.com / 0680 31 70 595
Fachbereich: Mauersegler, Ornithologie allgemein
Michael Stocker, Dipl. Zoologe, Landschaftsplaner
Kontakt: michael.stocker@chello.at / 0699 19 667 661
www.wanalabi.net
Fachbereich: Ornithologie (Mauersegler, Mehlschwalbe, Sperlinge etc.)
Mag. Stefan Wegleitner, Zoologe
Kontakt: office@t8b.at
Fachbereich: Fledermäuse, Feldhamster, Zauneidechse
Elisabeth Wiedenegger, MSc., Ornithologin
Kontakt: e.wiedenegger@sed.cc / 0699 12 119 070
Fachbereich: Gebäudebrüter (Mauersegler, Sperlinge, Dohlen, etc.), Ornithologie allgemein
Artenschutzmaßnahmen bei Baumschnitt
Im Rahmen von Gebäudesanierungen kommt es oftmals auch zur Beeinträchtigung von Bäumen. Insbesondere ältere Bäume dienen häufig als Lebensraum für Vögel sowie Fledermäuse. Baumschnitte, -fällungen und Gebüschschnitte können geschützte Arten daher ebenso beeinträchtigen. Um Tiere und ihre Lebensräume zu schützen, sind Baumfällungen und Gebüschschnitte nur außerhalb der Vogelbrutzeit, also zwischen 1. Oktober und 28./29. Februar zulässig. Alle Laubbäume mit einem Stammdurchmesser von ≥ 40 cm auf einer Höhe von 1,30 m bedürfen jederzeit zusätzlich einer Prüfung auf Fledermausquartiere.
Folgende Expert*innen unterstützen Sie bei Artenschutzmaßnahmen im Zuge von Baumfällungen:
Stefan Knöpfer, Baumpfleger mit naturschutzfachlichem Schwerpunkt
Kontakt: stefan.knoepfer@ornithoclimbing.at/ 0650-8112802
www.ornithoclimbing.at
Fachbereich: Ornithologie, Fledermauskunde, Käfer
Dipl.-Ing. Klaus Platzer, Baumsachverständiger, FLL-zertifizierter Baumkontrolleur
Kontakt: office@nal.at/ 0699-17 55 17 33
www.nal.at
Fachbereich: zert. Sachkundiger Baum-Habitatstrukturen und Artenschutz
Nadja Santer, MSc., Biologin und Baumsachverständige
Kontakt: nadja.santer@gmail.com
Fachbereich: Fledermauskunde, Ornithologie, Arboristik