Geschützte Tiere an Gebäuden

Einige Tiere sind aufgrund ihrer Lebensweise auf Brutplätze und Rückzugsräume an Gebäuden angewiesen. Bei Renovierungen und Sanierungen verschwinden diese Plätze häufig. Achten Sie auf geschützte Tierarten!

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Städte sind Lebensraum zahlreicher Vogel- und Fledermausarten, die ursprünglich Felslandschaft besiedelten. Viele dieser Arten kommen heute fast ausschließlich in Städten vor, wie beispielsweise der Mauersegler. Dementsprechend kommt dem Lebensraum Stadt eine besondere Bedeutung für den Schutz dieser Tiere zu.

Aufgrund ihrer Lebensweise sind diese Tierarten auf Brutplätze und Rückzugsräume an Gebäuden angewiesen und nutzen diese Jahr für Jahr erneut, zum Teil über mehrere Jahrzehnte.

Leider gehen die Bestände dieser Tierarten in den letzten Jahren zurück. Durch Bautätigkeiten wie Wärmedämmung und Dachausbauten verlieren sie ihre Nistplätze. Deshalb stehen in Wien Vögel und Fledermäuse, die an Gebäude gebunden sind, unter Naturschutz. Es ist verboten, die Brutplätze und Quartiere der Tiere zu zerstören oder zu beschädigen oder die Tiere in der Fortpflanzungszeit zu stören.

Im Wiener Arten- und Lebensraumschutzprogramm "Netzwerk Natur" der Wiener Umweltschutzabteilung – MA 22 sind Ziele und Maßnahmen zum Schutz dieser Arten festgelegt. Stadttauben zählen hingegen nicht zu den geschützten Arten!

Die folgenden geschützten Arten sind besonders von Sanierungen betroffen und auf Schutzmaßnahmen angewiesen:

Tipps, um Tiere an Gebäuden zu schützen

  • Achten Sie beim Umbau auf geschützte Tierarten und ihre Brutplätze.
  • Montieren Sie rechtzeitig Ersatznistkästen bei Fassadensanierungen und Dachausbauten.
  • Lassen Sie sich bei Bautätigkeiten von Biologiefachkräften beraten. DIE UMWELTBERATUNG stellt Ihnen dafür Kontaktadressen zur Verfügung.
  • Kennen Sie einen Fall, in dem Tiere an Gebäuden bedroht sind? Die MA22 der Stadt Wien bietet Ihnen Unterstützung.
  • Informationen der MA22 zum Arten- und Lebensraumschutz an Gebäuden: www.wien.gv.at/umweltschutz

Plakette "Vogel- oder Fledermaus-freundliche Häuser"

Die Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22) zeichnet mit ihrer Plakette "Vogel- oder Fledermaus-freundliche Häuser" aus. Das sind Gebäude, die Nistmöglichkeiten für Gebäudebrüter oder Lebensraum für Fledermäuse schaffen.

Unterstützung durch Expert*innen

Folgende Expertinnen und Experten unterstützen Sie bei Artenschutzmaßnahmen im Zuge von Gebäudesanierungen:

coopNATURA, Büro für Ökologie und Naturschutz
Kontakt: office@coopnatura.at / 0699 10391190
www.coopnatura.at
Fachbereich: Ornithologie, Fledermauskunde


Dr. Maria Hoi-Leitner, Ornithologin
Kontakt: mariahoileitner@gmail.com / 0699 15 04 38 33
Fachbereich: Ornithologie (Dohle, Mauersegler, Mehlschwalbe…)


Ulrich Hüttmeir, BSc., Chiropterologe
Kontakt: ulrich@huettmeir.at/ 0676 75 30 645
Fachbereich: Fledermauskunde


Dr. Doris Lindbaum
Kontakt: doris.lindbaum@gmail.com
Fachbereich: Ornithologie, Fledermäuse, Entomologie (Heuschrecken, Tagfalter)


Karin Schlechta, BSc., Ornithologin
Kontakt: karinschlechta@gmx.at /0660 65 77 670
Fachbereich: Mauersegler, Ornithologie allgemein


Janette Siebert, MSc., Ornithologin
Kontakt: janette.siebert@yahoo.de / 0680 11 200 28
Fachbereich: Gebäudebrüter (Mauersegler, Schwalben, Turmfalken etc.), Ornithologie allgemein


Thomas Starkmann, BA, Ornithologe
Kontakt: thomas.starkmann@gmail.com / 0680 31 70 595
Fachbereich: Mauersegler, Ornithologie allgemein


Michael Stocker, Dipl. Zoologe, Landschaftsplaner
Kontakt: michael.stocker@chello.at / 0699 19 667 661
www.wanalabi.net
Fachbereich: Ornithologie (Mauersegler, Mehlschwalbe, Sperlinge etc.)


Mag. Stefan Wegleitner,  Zoologe
Kontakt: office@t8b.at
Fachbereich: Fledermäuse, Feldhamster, Zauneidechse


Elisabeth Wiedenegger, MSc., Ornithologin
Kontakt: e.wiedenegger@sed.cc / 0699 12 119 070
Fachbereich: Gebäudebrüter (Mauersegler, Sperlinge, Dohlen, etc.), Ornithologie allgemein

Artenschutzmaßnahmen bei Baumschnitt

Im Rahmen von Gebäudesanierungen kommt es oftmals auch zur Beeinträchtigung von Bäumen. Insbesondere ältere Bäume dienen häufig als Lebensraum für Vögel sowie Fledermäuse. Baumschnitte, -fällungen und Gebüschschnitte können geschützte Arten daher ebenso beeinträchtigen. Um Tiere und ihre Lebensräume zu schützen, sind Baumfällungen und Gebüschschnitte nur außerhalb der Vogelbrutzeit, also zwischen 1. Oktober und 28./29. Februar zulässig. Alle Laubbäume mit einem Stammdurchmesser von ≥ 40 cm auf einer Höhe von 1,30 m bedürfen jederzeit zusätzlich einer Prüfung auf Fledermausquartiere.

Folgende Expert*innen unterstützen Sie bei Artenschutzmaßnahmen im Zuge von Baumfällungen:

Stefan Knöpfer, Baumpfleger mit naturschutzfachlichem Schwerpunkt
Kontakt: stefan.knoepfer@ornithoclimbing.at/ 0650-8112802
www.ornithoclimbing.at
Fachbereich: Ornithologie, Fledermauskunde, Käfer


Dipl.-Ing. Klaus Platzer, Baumsachverständiger, FLL-zertifizierter Baumkontrolleur
Kontakt: office@nal.at/ 0699-17 55 17 33
www.nal.at
Fachbereich: zert. Sachkundiger Baum-Habitatstrukturen und Artenschutz


Nadja Santer, MSc., Biologin und Baumsachverständige
Kontakt: nadja.santer@gmail.com
Fachbereich: Fledermauskunde, Ornithologie, Arboristik


 


 

Mauersegler

Nistkästen und Ersatzquartiere

Nistkästen und Fledermaus-Kästen sind keine natürlichen Brutplätze, sondern ersetzen diese lediglich. Sie können gekauft oder selbst hergestellt werden. Die im Handel erhältlichen Modelle aus Holzbeton sind auf die Erfordernisse der einzelnen Arten abgestimmt, aufgrund ihres Materials äußerst langlebig und werden meist über die Kastenrückseite verschraubt. Wichtig ist bei der Montage vor allem die Berücksichtigung der Lebensraumansprüche der einzelnen Arten und die Lage am Gebäude. Nur bei fachlich korrekter Umsetzung ist die Maßnahme auch wirkungsvoll und somit ein vollwertiger Ersatz. Es sollte den Tieren das geboten werden, was diese auch bei der Auswahl eines natürlichen Brutplatzes berücksichtigen: Schutz vor Raubtieren, Hitze, Kälte und Regen sowie eine geeignete An- und Abflugsituation.

Neben dem Einsatz von Nistkästen oder Ersatzquartieren kann oft auch durch einfache bauliche Maßnahmen Ersatz geschaffen werden. Hohlräume, die am Gebäude ohnehin vorhanden sind oder im Zuge von Sanierungsarbeiten entstehen, können für die jeweilige Tierart von außen zugänglich gemacht werden und somit die ursprünglichen Nistplätze oder Quartiere unauffällig ersetzen. Dabei empfiehlt es sich allerdings fachliche Unterstützung beizuziehen, um die jeweilige Maßnahme auch auf die Erfordernisse der einzelnen Arten abzustimmen.

Folgende Firmen bieten geeignete Nistkästen und Ersatzquartiere an:

Die Listen mit Expert*innen und Bezugsquellen für Nistkästen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Bitte melden Sie uns Änderungs- und Ergänzungswünsche!

Weitere Informationen

Arten- und Lebensraumschutz an Gebäuden in Wien:

www.wien.gv.at/umweltschutz/raum/gebaeudebrueter.html

Artenschutz an Gebäuden in den Bundesländern: Wenden Sie sich an die Naturschutzbehörde Ihres Bundeslandes!

Hilfe für verletzte oder in Not geratene Wildtiere und speziell Wildvögel bietet die Eulen- und Greifvogelstation Haringsee sowie das Wildtierservice Wien. Pflegestellen in Österreich für junge oder verletzte Wildtiere und Wildvögel sind auf der Website der Wildtierhilfe Wien zu finden.

Wiener Umweltanwaltschaft WUA: Baumaßnahmen für Wildtiere

Blog der Wiener Umweltanwaltschaft zum Schutz von Brutplätzen

Die Website im Rahmen des Interreg SK-AT Projektes City Nature bietet eine vielfältige Sammlung an allerlei Wissenswertem zu Themen wie naturnahe Begrünung, Artenvielfalt oder ökologische Grünraumnutzung und -pflege.

Die Koordinationsstelle für Fledermausschutz und -forschung bietet Informationen zum Fledermausschutz in Österreich und unterstützt Sie, wenn Sie eine Fledermaus gefunden haben oder Fragen zu Fledermäusen haben.

Wir beraten Sie gerne persönlich!

DIE UMWELTBERATUNG
+43 1 803 32 32
service@umweltberatung.at

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