5 Schritte bis zur entsiegelten Fläche

Für die Entsiegelung Ihres Grundstückes müssen einige Entscheidungen getroffen werden. Gehen Sie Schritt für Schritt nach der Anleitung vor.

Wiese im Garten mit Gehweg und Beet im Hintergrund

Schritt 1: Entsiegelungs-Flächen finden

Überprüfen Sie Ihr Grundstück die Notwendigkeit von befestigten Flächen. Gibt es Flächen, die nicht mehr versiegelt sein müssen, da sich ihre Nutzung geändert hat? Alte Stellflächen und Parkplätze, versiegelte Höfe und Vorgärten oder zu breite Wege sind gute Beispiele für Entsiegelungsflächen.

Häufig ist eine vollständige Entsiegelung möglich. Ist eine Befestigung erwünscht, kann diese mit wasserdurchlässigen Belägen erreicht werden.

Schritt 2: Aufbruch der versiegelten Oberfläche

Je nachdem, wie die Fläche versiegelt ist, ist dieser Arbeitsschritt mehr oder weniger aufwändig. Pflaster, Schotter, Kies und Splitt können häufig selbst entfernt werden. Asphalt- und Betonflächen sind wesentlich aufwendiger und erfordern Geschick und Sachkenntnis. Möchten Sie die Arbeiten nicht selbst durchführen, können Sie ein Bauunternehmen oder einen Gartenbaubetrieb beauftragen.

Schritt 3: Aufgraben bis zum natürlich gewachsenen Boden

Das Material, das sich unter der versiegelten Deckschicht befindet muss ebenfalls entfernt werden. Achten Sie auf eine fachgerechte Entsorgung der Materialien und beachten Sie, dass manche Schichten schadstoffbelastet sein könnten. 

Schritt 4: Begrünung oder Teilentsiegelung

Im Anschluss wird ein lockerer, humusreichen Mutterboden angehäuft. Die Fläche wird mit heimischen, standortgerechten Pflanzen begrünt.

Bei einer Teilentsiegelung wird je nach Variante unterschiedlich vorgegangen. Kies-Splitt-Decken und Schotterrasen können mit Geschick selbst angelegt werden. Pflasterbeläge und Holzroste werden besser mit einem Bauunternehmen oder Gartenbaubetrieb angelegt. Weitere, detaillierte Anleitungen zur Umsetzung der einzelnen Möglichkeiten finden Sie im Praxisratgeber des Bayrischen Landesamt für Umwelt.

Wo darf ich nicht entsiegeln und was muss ich beachten?

  • Bei belasteten Flächen wie Parkplätzen oder Hofeinfahrten muss vor der Entsiegelungsmaßnahme die Tragfähigkeit gewährleistet und bei der Planung berücksichtigt werden. Je nach Belastung und dem genutzten Material muss die Tragschicht unterschiedlich dick ausfallen. Eine Randeinfassung verhindert, dass der Bodenbelag seitlich wegrutscht.
  • Bei großen entsiegelten Flächen und Starkregenereignissen kann es passieren, dass die Böden die Wassermengen nicht mehr vollständig aufnehmen können. In solchen Fällen ist es ratsam, eine Versickerungsmulde oder eine Regenwasserzisterne einzubauen, um das überschüssige Wasser ableiten zu können. 
  • Wassergefährliche Stoffe, zum Beispiel in Frostschutzschichten, dürfen nicht ins Grundwasser gelangen. Vor der Entsiegelung müssen alle Stoffe entfernt werden.
  • Böden, die in der Vergangenheit mit Schadstoffen belastet wurden, müssen ebenfalls vor der Entsiegelung entfernt werden.
  • Unbeschichtete Dacheindeckung und Dachrinnen aus Zink, Kuper und Blei können die Wasserqualität beeinträchtigen.
  • Spezielle Regelungen zur Entsiegelung können in Quellschutzgebieten gelten. Diese Fälle müssen mit der zuständigen Behörde geklärt werden.

Weitere Informationen

Förderung und Beratung

DIE UMWELTBERATUNG bietet im Auftrag der Stadt Wien – Umweltschutz kostenlose Erstberatungen zur Entsiegelung an. Terminvereinbarung für Mieter*innen, Eigentümer*innen und Hausverwaltungen an der Hotline unter 01 803 32 32.

Wir beraten Sie gerne persönlich!

DIE UMWELTBERATUNG
+43 1 803 32 32
service@umweltberatung.at

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